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Die Normung im NAL ist sehr stark mit der europäischen und nationalen Recht-
setzung verbunden. Auf fast allen Fachgebieten werden Normen erarbeitet, die In-
halte aus Verordnungen oder Richtlinien durch Regeln der Technik konkretisieren.
Dies zeigt sich auch in der Zunahme von Normprojekten, die im Rahmen von Man-
daten der EU-Kommission bearbeitet werden. Vorwiegend sind dies Themen, die
Probenahme- und Prüfverfahren zum Inhalt haben.
Der NAL ist in die folgenden sechs Fachbereiche gegliedert:
Fachbereich 01 „Horizontale Lebensmittelanalytik“,
Fachbereich 02 „Lebensmittelsicherheit“,
Fachbereich 03 „Landwirtschaft“,
Fachbereich 04 „Tabak“,
Fachbereich 05 „Lebensmittelanalytik - Vertikale Verfahren“ und
Fachbereich 06 „Biotechnik“.
17.3 
 Europäische Normungsarbeit
Seit 1974 wird durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-
heit BVL (früher das Bundesgesundheitsamt) die Amtliche Sammlung von Untersu-
chungsverfahren nach § 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB),
§ 35 des Vorläufigen Tabakgesetzes und § 28 des Gesetzes zur Regelung der Gentech-
nik (GenTG) (nachfolgend „Amtliche Sammlung“ genannt) herausgegeben. Unter
Mitwirkung von Experten aus Überwachungsinstitutionen, der Wissenschaft sowie
der betroffenen Wirtschaftskreise ist in den zurückliegenden Jahrzehnten in Deutsch-
land eine Methodensammlung von beachtlichem Umfang entstanden. Die breite
Akzeptanz der Methodensammlung durch die betroffene Fachwelt ist nicht zuletzt
darauf zurückzuführen, dass die in dieser Sammlung veröffentlichten Untersuchungs-
verfahren einen hohen Grad an Sicherheit in der naturwissenschaftlichen und lebens-
mittelrechtlichen Beurteilung der erhaltenen Untersuchungsergebnisse gewährleisten.
Dies wird erreicht, indem die statistische Zuverlässigkeit der Untersuchungsverfahren
durch Ringversuche ermittelt wird und somit die Angaben für die Präzision der Ver-
fahren nach ISO 5725 Bestandteil eines jeden amtlichen Verfahrens sind.
Im Hinblick auf die vollständige Verwirklichung des europäischen Binnen-
marktes und des Abbaus von Handelshemmnissen ist es nach der Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 erforderlich, die Gleichwertigkeit der einzelstaatlichen Unter-
suchungsverfahren festzustellen und gegebenenfalls einheitliche Analyseverfahren
auszuarbeiten. Bei dieser Aufgabenstellung handelt es sich um ein klassisches Nor-
mungsthema. Im Interesse eines einheitlichen europäischen Normenwerkes wer-
den alle interessierten Kreise an den Arbeiten beteiligt, um auf diese Weise einen
breiten Konsens zu erlangen und die Koordinierung mit anderen Normungsgebieten
sicherzustellen. Die Kommission hat bereits in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
festgelegt, dass Verfahren für die amtliche Kontrolle und Probenahme entweder
den einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften entsprechen sollen oder
in zweiter Priorität solche sein sollen, die von CEN erarbeitet wurden.
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