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Abb. 17.1  Normungsgrundsätze
Unter Normung versteht man im allgemeinen Sinne ein Mittel zur Ordnung und
damit eine Grundlage für ein sinnvolles Zusammenarbeiten und Zusammenleben.
Normungsarbeit ist laut Definition in DIN EN ISO 45020:1998 die „Tätigkeit zur
Erstellung von Festlegungen für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung,
die auf aktuelle oder absehbare Probleme Bezug haben und die Erzielung eines opti-
malen Ordnungsgrades in einem gegebenen Zusammenhang anstreben.“ Eine Norm
ist definiert als ein Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten
Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende An-
wendung Regeln, Leitlinien und Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse
festlegt, wobei ein optimaler Ordnungsgrad in einem gegebenen Zusammenhang an-
gestrebt wird. Die Tätigkeit zur Erarbeitung einer Norm wird im deutschen Sprachge-
brauch „Normung“ genannt. Die Normungsgrundsätze sind in Abb. 17.1 dargestellt.
Im englischen Sprachraum werden dafür die Begriffe „standard“ und „standard-
ization“ verwendet. Aber aufgrund der verschiedenen historischen Entwicklungen
der Normen in den Ländern ist festzustellen, dass diese Begriffe nicht synonym
verwendet werden können. Als Standardisierung wird im Deutschen der Erarbei-
tungsprozess von Spezifikationen bezeichnet, zur Unterscheidung von der (voll
konsensbasierten) Normung.
Für die Erarbeitung von Normen ist in Deutschland das Deutsche Institut für
Normung e. V. (DIN) zuständig.
Satzungsgemäßer Zweck des DIN ist es, durch Gemeinschaftsarbeit der inte-
ressierten Kreise zum Nutzen der Allgemeinheit deutsche Normen oder andere
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