Chemistry Reference
In-Depth Information
Ist ein Verfahren durch einen erfolgreich abgeschlossenen Ringversuch in sei-
ner Eignung bestätigt worden, wird die ausführliche Methodenbeschreibung mit
den entsprechenden Leistungsparametern veröffentlicht. Die Katalogisierung der
Methode erfolgt entsprechend des Sachgebietes L - Lebensmittel, B - Bedarfs-
gegenstände, K - Kosmetische Mittel, T - Tabakerzeugnisse, F - Futtermittel, und
G - Gentechnik und innerhalb des Sachgebietes nach dem festgelegten Anwen-
dungsbereich der Methode, z. B. Milch, Fleisch oder Lebensmittel allgemein. Die
Katalogisierung nach dem Anwendungsbereich wird in Übereinstimmung mit dem
Matrixkodes-Katalog [4] vorgenommen. Im Matrixkodes-Katalog wird das Unter-
suchungsmaterial, die Matrix, nach einem hierarchischen Prinzip sortiert und mit
einer Nummer versehen. Bei dem hierarchischen Aufbau des Kataloges wird dabei
nach pragmatischen Gesichtspunkten versucht, folgenden Ordnungsprinzipien zu
folgen:
Anlehnung an einschlägige Gesetze, Verordnungen und Leitlinien,
Berücksichtigung technologischer Gesichtspunkte,
Berücksichtigung praktischer Erfahrungen in der Lebensmittelüberwachung,
Einhaltung botanischer und zoologischer Einteilungen.
Dementsprechend wird die Untersuchungsmatrix mit einer sechsstelligen Kode-
Nummer versehen, die eine Spezifizierung des Untersuchungsmaterials ermöglicht;
z. B. bezeichnet das
erste Ziffernpaar (Doublette) die Obergruppe, wie z. B. Wurstwaren (080000)
(siehe auch Tab. 16.2 ),
die zweite Doublette bezeichnet die Überbegriffe, z. B. Rohwürste (080100)
oder Brühwürste (080500) und
die dritte Doublette bezeichnet das Einzellebensmittel, z. B. Salami 1a (080105),
Wiener Würstchen (080504).
In Übereinstimmung mit dem Matrixkodes-Katalog wird der standardisierten Me-
thode eine Ordnungsnummer zugeordnet, die widerspiegelt, für welche Matrix die
Methode geprüft und validiert wurde (Abb. 16.3 ). Damit ist zugleich der Geltungs-
und Anwendungsbereich der Methode festgelegt. Außerdem legt die Arbeitsgruppe
u. a. auch auf Grundlage der im Ringversuch ermittelten Leistungsparameter der
Methode fest, ob es sich um eine Referenz- bzw. Schiedsmethode, eine Routine-
oder Screeningmethode handelt. Wird eine Methode zur Untersuchung einer nicht
im Anwendungsbereich festgelegten Matrix angewendet, so muss der Anwender
die Eignung des Verfahrens für diese Matrix nachweisen.
In die Amtliche Sammlung werden neben den in BVL-Arbeitsgruppen standar-
disierten Methoden auch andere Verfahren aufgenommen (siehe auch Abb. 16.4 ).
Dieses sind Verfahren, die als Anhänge von Gesetzen und Richtlinien zwingend zur
Anwendung vorgeschrieben sind (wie z. B. Probenahmeverfahren für die Mykoto-
xinuntersuchung), sowie Verfahren, die aus der nationalen, europäischen und inter-
nationalen Normung stammen (DIN-, EN- und ISO-Normen). Im Bereich der Fut-
termitteluntersuchung finden darüber hinaus gemäß der Kaskadenregelung nach Art.
11 VO (EG) Nr. 882/2004 [8] auch die Verbandsmethoden des Verbandes Deutscher
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