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gentechnisch veränderte Bestandteile im Lebensmittel, Mykotoxine) bestimmt. Ei-
nerseits erfolgen Neugründungen nach fachlich geprüften Gesichtspunkten durch
Anregung des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder
und des BVL (ALS) oder des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmit-
telhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen
(ALTS) oder durch Auftrag des aufsichtführenden Bundesministeriums, dem Bun-
desministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Andererseits ruhen die Arbeiten in den Arbeitsgruppen, wenn es vorübergehend
keinen Standardisierungsbedarf auf dem Arbeitsgebiet mehr gibt.
Im Detail erfolgt die Standardisierung einer Untersuchungsmethode in mehre-
ren Stufen. Zunächst wird der Bedarf an neuen zu standardisierenden Verfahren
von den Sachverständigen ermittelt. Dieser ergibt sich zum Beispiel aus neuen
gesetzlichen Regelungen mit veränderten Grenzwerten, Kennzeichnungspflichten
oder neu zugelassenen Stoffen mit Höchstmengen, aus der Weiterentwicklung der
instrumentellen Analytik und damit der Anpassung der Verfahren an den wissen-
schaftlichen Stand der Forschung wie z. B. Anwendung von PCR-Verfahren in der
Mikrobiologie oder Etablierung von Multimethoden in der Pestizidanalytik. Unter
Umständen ist es notwendig, auf bestimmte Krisen zu reagieren, um die gesund-
heitlichen Risiken des Verbrauchers besser abschätzen zu können (als Grundlage
für die Datenermittlung bei Prozesskontaminanten wie z. B. Acrylamid, Furan oder
3-MCPD zur Expositionsabschätzung).
Nach einer eingehenden Prüfung der vorgeschlagenen Verfahren durch die
Arbeitsgruppe, gegebenenfalls auch durch notwendige Vorversuche in kleinerem
Rahmen von drei bis vier Laboren, wird die Tauglichkeit für eine Standardisierung
ermittelt. Hat sich eines der vorgeschlagenen Verfahren in den kleineren Vorversu-
chen bewährt, wird in einem Ringversuch in der Regel mit mindestens acht Labo-
ren die Leistungsfähigkeit der Methode überprüft. Nach einem unter statistischen
Gesichtspunkten aufgestellten Ringversuchsplan werden an ausgewählten homo-
genen Proben die festgelegten Untersuchungsparameter anhand des zu standardi-
sierenden Verfahrens ermittelt. Die Ergebnisse werden statistisch, auf Grundlage
einschlägiger internationaler Normen, z. B. der DIN EN ISO 5725 Teile 1, 2 und 6
[ 5 - 7 ], ausgewertet. Das Ergebnis der statistischen Analysen, denen die ausreißerbe-
reinigten Analysedaten zugrunde liegen, sind Leistungsparameter wie Gesamtmit-
telwert, Vergleichsstandardabweichung und Wiederholstandardabweichung. Die
Vergleichsstandardabweichung charakterisiert die Variabilität der Messwerte zwi-
schen verschiedenen Laboratorien. Die Wiederholstandardabweichung hingegen
beschreibt die Variabilität innerhalb eines Labors und unter konstanten Bedingun-
gen, den Wiederholbedingungen. Aus der Vergleichs- und Wiederholstandardab-
weichung wird die Vergleichsgrenze, die die maximal zu erwartende Abweichung
zwischen zwei Messwerten unterschiedlicher Labors und derselben Probe darstellt,
und die Wiederholgrenze, als Kriterium für die Abweichung von Messwerten inner-
halb eines Labors unter Wiederholbedingungen, ermittelt. Darüber hinaus können
durch Bestimmung anderer statistischer Parameter, wie beispielsweise HORRAT-
Wert und Z-Score, Aussagen über die Leistungsfähigkeit des Verfahrens getroffen
werden.
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