Chemistry Reference
In-Depth Information
15.6.2 
 Qualitätsregelkarten
In den chemischen Laboratorien findet man in vielen Bereichen sogenannte Quali-
tätsregelkarten. Mit ihnen wird ein bestimmter Parameter, z. B. der Messwert eines
Standards, über eine Zeit grafisch dargestellt. Sind eine Reihe an Werten gesammelt,
lassen sich Streubereiche und die Grenzen von Außer-Kontroll-Bereichen festlegen.
Gleichzeitig können mögliche zeitliche tendenzielle Änderungen auf diese Weise
erkannt und korrigierende Schritte bereits vor Eintreten einer Außer-Kontrollreak-
tion eingeleitet werden. Qualitätsregelkarten (QRK) lassen sich auch in molekular-
biologischen Laboratorien festlegen und zur Qualitätssicherung heranziehen. Dabei
kann es sich z. B. um Messwerte handeln, die mit einem Standard in einander fol-
genden Reaktionen erzielt werden.
15.6.3 
 Beurteilung von Untersuchungsergebnissen
Das Qualitätsmanagement hört nicht mit dem erzielten Messwert auf. Die Inter-
pretation und Bewertung der erzielten Werte gehört mit dazu. Auch hier finden sich
allgemeine Hinweise, z. B. zur Bewertung der eingesetzten Kontrollen, in den be-
reits zitierten Internationalen Standards [ 5 - 7 ]. Diese Normen können das fachspe-
zifische Wissen zur Interpretation der Untersuchungsergebnisse jedoch nicht allein
abdecken. War z. B. vor wenigen Jahren ein Screenen auf Bestandteile aus gentech-
nisch veränderten Organismen mithilfe der 35-S-Promotor- und nos-Terminator-
gensequenzen [z. B. 8 ] angemessen und sachgerecht, reicht dieses heutzutage nicht
mehr aus, um mögliche für den europäischen Markt zugelassene GVO-Produkte
nachweisen zu können.
15.7 
 Ausblick
Die Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems erfordert Zeit, Arbeit und Geld.
Gleiches gilt für die Aufrechterhaltung. Trotzdem werden die Vorteile eines QMS
nur dann genutzt, wenn das System nicht auf dem Papier fixiert bleibt, sondern
wenn es gelebt wird.
Literatur
[1] EN ISO/IEC 17025:2005 Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kali-
brierlaboratorien.
[2] Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April
2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futter-
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