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hohe Qualität der Prüfungsdaten zu gewährleisten, sollte für die von den Mitglieds-
staaten mit der Lebensmittelüberwachung beauftragten Laboratorien ein Qualitäts-
managementsystem (QMS) eingeführt werden, das den allgemein anerkannten und
harmonisierten Normen entspricht.“ Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 [ 2 ] über
amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futter-
mittelrechts bekräftigt die Forderung nach Qualitätsmanagementsystemen in Arti-
kel 12, (2), indem sie vorgibt, dass die Mitgliedsstaaten … (für die Untersuchung)
… nur Laboratorien benennen (dürfen), die gemäß der Europäischen Norm EN
ISO/IEC 17025 betrieben … werden.
15.3 
 Funktion und Nutzen eines Qualitätsmanagementsystems
Durch die Einführung und das Aufrechterhalten eines Qualitätsmanagementsystems
(QMS) in Laboratorien soll eine Transparenz der Leistungsfähigkeit nach innen und
außen geschaffen werden. Im Rahmen eines sogenannten Akkreditierungsverfah-
rens werden durch unabhängige Dritte die Einhaltung, die Nachvollziehbarkeit des
QMS und die fachliche Kompetenz nachvollzogen. Eine erfolgreiche Bestätigung
der fachlichen Kompetenz durch externe Akkreditierungsstellen hat den Vorteil,
dass das Laboratorium in seiner subjektiven Behauptung, fachlich qualitätsgerechte
Arbeiten durchzuführen, objektiv gestützt wird.
Weitere Zielsetzungen eines QMS sind:
Schaffung eines Orientierungsrahmens für systematische Qualitätsverbesserun-
gen,
Optimierung bestehender Prozesse,
Erhöhung der Kundenzufriedenheit,
Steigerung der Dienstleistungsfähigkeit.
Ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem ist dadurch gekennzeichnet,
dass zu jeder Zeit nachvollziehbar ist, wer was wann womit wie gemacht hat. Eine
entsprechende Dokumentation ist essenziell. Dadurch sind eine Wiederholung der
Untersuchung unter gleichen Bedingungen sowie die Nachvollziehbarkeit gegeben.
15.4   Labororganisation
15.4.1   Räumliche Trennung
Gemäß ISO 17025 Abschn. 5.3.3 muss es „… zwischen benachbarten Bereichen,
in denen miteinander unverträgliche Tätigkeiten durchgeführt werden, eine wirksa-
me Abtrennung geben. Gegen Querkontaminationen müssen Maßnahmen getroffen
werden“ [ 1 ].
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