Chemistry Reference
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15.1 
 Warum Qualitätsmanagement?
Jedes Laboratorium führt Untersuchungen nach bestem Wissen und Gewissen
durch, und jeder Analytiker weiß von sich, dass er/sie gute Arbeit macht. Trotzdem
können Analysen des gleichen Probenmaterials in verschiedenen Laboren zu unter-
schiedlichen Ergebnissen führen. Sofern es sich dabei nicht um Untersuchungen im
Bereich der Nachweisgrenze und damit letztlich um statistisch bedingte Unterschie-
de oder Inhomogenitäten im Probenmaterial handelt, trägt dies nicht zur Vertrauens-
würdigkeit von analytischen Untersuchungsergebnissen bei. Mit der zunehmenden
Globalisierung der Märkte rückt die gegenseitige Anerkennung von analytischen
Resultaten immer stärker in den Vordergrund. Die Vergleichbarkeit von Laborre-
sultaten wird erleichtert, wenn sich die Laboratorien auf die gleichen Richtlinien
zur Vorgehensweise und Handhabung ihrer Arbeiten verständigen. Im Bereich der
Laboruntersuchungen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut ist als derartige
Richtschnur die EN ISO/IEC 17025 [ 1 ] anerkannt. Diese Norm enthält alle Anfor-
derungen, die Prüflaboratorien erfüllen müssen, wenn sie nachweisen wollen, dass
sie ein Qualitätsmanagementsystem betreiben, technisch (meint: fachlich) kompe-
tent und fähig sind, fachlich fundierte Ergebnisse zu erzielen.
15.2 
 Ein historischer Rückblick
Schon im EWG-Vertrag von 1957 wurde der Wille festgehalten, einen immer
engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen. Mit der Unter-
zeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Februar 1986 durch die
Regierungsvertreter der (damals zwölf) EG-Mitgliedsstaaten wurde als Ziel die
Schaffung eines europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992 schriftlich vereinbart.
Die Verwirklichung des Binnenmarktes zum 1.1.1993 war durch den Wegfall der
innergemeinschaftlichen Grenzen gekennzeichnet. Die vier Freiheiten des Binnen-
marktes traten in Kraft, und zwar
der freie Personenverkehr,
der freie Dienstleistungsverkehr,
der freie Kapitalverkehr und
der freie Warenverkehr.
Der freie Warenverkehr beinhaltete unter anderem den Wegfall der innergemein-
schaftlichen Grenzkontrollen und die Harmonisierung oder die gegenseitige An-
erkennung von Normen.
Als Grundlage für die Harmonisierung der Lebensmittelüberwachung der Mit-
gliedsstaaten war bereits 1989 die Richtlinie 89/397/EWG erlassen worden, die
1993 ergänzt wurde durch die Richtlinie 93/99/EWG, die zusätzliche Maßnahmen
im Bereich der Lebensmittelüberwachung festlegte. In der Richtlinie 93/99/EWG
fand sich schon in den Erwägungsgründen die Forderung nach Qualitätsmanage-
mentsystemen in der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Dort hieß es: „Um eine
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