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säure auf 500 ng festgelegt. In der Folge beobachteten wir, dass unsere Resultate
dadurch um einiges reproduzierbarer wurden. Als quantitative, Real-Time-PCR-
Nachweisverfahren zur Verfügung standen, wurde die in die PCR einzusetzende
Menge DNA mit 200 ng pro Reaktion weiterhin festgeschrieben. Da die Genom-
größen von verschiedenen Organismen von 0,9 Mrd. Basenpaaren beim Reis bis
zu über 30 Mrd. Basenpaaren beim Weizen variieren, hängt die theoretische Be-
stimmungsgrenze zusätzlich von der Genomgröße der untersuchten Nutzpflanze ab
und beträgt z. B. 0,1 % im Fall von Mais und 0,02 % im Fall von Reis [ 5 ]. Die
praktische Bestimmungsgrenze hängt neben der Genomgröße weiter von der Men-
ge amplifizierbarer Zielsequenzen des nachzuweisenden Organismus ab. Wenn ein
Lebensmittel zu 100 % aus Soja besteht, beträgt die theoretische Bestimmungs-
grenze 0,04 %. Bei einem Lebensmittel mit einem Sojaanteil von 10 % ist die An-
zahl amplifzierbarer Zielsequenzen zehnmal tiefer als im ersten Fall. Konsequen-
terweise steigt die Bestimmungsgrenze dadurch um den Faktor zehn auf 0,4 %. Bei
einer Lebensmittelprobe mit einem Sojaanteil von 1 % beträgt deshalb die theo-
retische Bestimmungsgrenze 4 %. Aus diesem Grund lassen sich die gesetzlichen
Deklarationsschwellenwerte, welche nota bene pro Zutat und nicht für das gesamte
Lebensmittel gelten, bei Soja nur bis zu Anteilen von ca. 4 % und bei Mais nur bis
zu Anteilen von ca. 10 % mit einem akzeptablen Maß an Präzision und Richtigkeit
bestimmen.
Neben der direkt in der Probe vorhandenen Zutatenmenge spielt im Weiteren die
Amplifizierbarkeit der aus der Probe isolierten DNA für die Bestimmungsgrenze
eine sehr große Rolle. So ist z. B. die Amplifizierbarkeit der aus sterilisiertem Süß-
mais aus Konserven isolierten Mais-DNA wesentlich geringer im Vergleich zu der
aus Maismehl isolierten Mais-DNA. Die Prozessierung von Lebensmitteln kann
zu unterschiedlicher Extrahierbarkeit der DNA und zu unterschiedlicher Degrada-
tion der DNA führen, was die Quantifizierung des relativen DNA-Anteils verzerren
kann [ 6 ].
Die auf die zu untersuchende Probe bezogene Bestimmungsgrenze kann durch
die Bestimmung der Anzahl von Soja- respektive von Maisgenomkopien in der
Untersuchungsprobe berechnet oder zumindest abgeschätzt werden (s. auch
Abschn. 14.3.2.2). Es wäre sinnvoll und begrüßenswert, auf den Prüfberichten die-
se probenbezogene Bestimmungsgrenze neben der Bestimmungsgrenze des Nach-
weisverfahrens mit anzugeben. Als Konsequenz müssen wir deshalb lernen, die
Grenzen der Nachweisverfahren vermehrt auf die bei den Untersuchungsproben
angetroffenen Verhältnisse (Zusammensetzung, Lebensmittelprozessierung) zu be-
ziehen. Diesbezüglich müssen in erster Linie die Empfänger von Messresultaten
besser informiert und instruiert werden.
14.2.2.3 
 Experimentelle Bestimmung der Bestimmungs-  
und Nachweisgrenze
Für die experimentelle Bestimmung der Bestimmungs- und Nachweisgrenzen des
Gesamtverfahrens inklusive Probenvorbereitung und DNA-Extraktion benötigen
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