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auf PCR basierenden Nachweisverfahren wesentlich vereinfacht und beschleunigt.
Mit der darauf folgenden Einführung von Deklarationsschwellenwerten wurde die
Bestimmungsgrenze von molekularbiologischen Nachweisverfahren für die Le-
bensmittelkontrolle immer wichtiger. In Einzelfällen, wie z. B. der Beurteilung
der Verkehrsfähigkeit von Reis bezüglich des gentechnisch veränderten LL601-
Reis, wird jedoch immer noch auf die Nachweisgrenze von lebensmittelrechtlich
vorgeschriebenen Nachweisverfahren Bezug genommen. Aus analytischer Sicht
ist in jedem Fall die Festsetzung eines Höchstwertes vorzuziehen, nicht zuletzt im
Interesse der Rechtssicherheit.
14.2.2.1 
 Definitionen von Bestimmungs- und Nachweisgrenze
ISO, IUPAC und AOAC INTERNATIONAL definieren in einem gemeinsamen
Papier (http://www.iupac.org/divisions/V/501/draftoct19.pdf) die Bestimmungs-
grenze (limit of quantification, LOQ) und die Nachweisgrenze (limit of detection,
LOD) wie folgt:
The limit of quantification of an analytical procedure is the lowest amount or concentration
of analyte in a sample which can be quantitatively determined with an acceptable level of
precision and accuracy.
The limit of detection is the smallest amount or concentration of analyte in the test sample
that can be reliably distinguished with stated significance, from the background or blank
level.
Die Bestimmungsgrenze hängt also zu einem großen Teil davon ab, was genau
unter einem akzeptablen Maß an Präzision und Richtigkeit verstanden wird. Ob-
wohl es verschiedene internationale Bemühungen (z. B. Codex alimentarius) gibt,
dieses akzeptable Maß vorzugeben, besitzt der Analytiker bei der Festsetzung der
Bestimmungsgrenze immer noch eine gewisse Freiheit. So wird die Bestimmungs-
grenze eines Nachweisverfahrens oft auf die tiefste getestete Analytkonzentration
festgesetzt, obwohl das Nachweisverfahren bei tieferen Analytkonzentrationen
ebenfalls noch akzeptable Resultate liefern würde. Da diese Werte weit unterhalb
einer Beurteilungsgrenze liegen können, sind sie für den Analytiker höchstens aus
akademischen, nicht aber aus praktischen Gründen relevant und werden folglich oft
nicht bestimmt.
Bei der Nachweisgrenze spielt es eine Rolle, was wir unter einer zuverlässigen
Unterscheidung vom Messhintergrund verstehen. Sehr oft wird mit einem 95 %
Vertrauensintervall gearbeitet, es gibt jedoch auch hier sehr viele verschiedene An-
sätze. Oft wird die Nachweisgrenze als Messhintergrund plus drei Standardabwei-
chungen des Hintergrundes und die Bestimmungsgrenze als Messhintergrund plus
sechs bis zehn Standardabweichungen des Hintergrundes festgelegt. Da der Hinter-
grund und dessen Rauschen bei der real-time PCR nicht messbar sind, müssen die
Bestimmungs- und Nachweisgrenzen auf andere Weise bestimmt werden.
Der Codex alimentarius hat in verschiedenen Dokumenten wie z. B. im Doku-
ment ALINORM 03/23 (ftp://ftp.fao.org/codex/alinorm03/al03_23e.pdf) vorge-
schlagen, die Bestimmungs- und Nachweisgrenze anhand der relativen Standardab-
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