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darauf aufbauenden Disziplinen. Grundlage der modernen bakteriellen Lebens-
mittelsuntersuchung sind, im Gegensatz zur viralen Diagnostik, nach wie vor ent-
sprechende Anreicherungsschritte. Vor allem die oftmals sehr geringe Infektions-
dosis der unterschiedlichen lebensmittelrelevanten Infektionserreger bedingt eine
Nulltoleranz derartiger Mikroorganismen in verzehrfertigen Lebensmitteln und
somit die Notwendigkeit einer Kultivierung mittels unterschiedlicher Anreiche-
rungsmethoden vor dem Einsatz molekularer Nachweisverfahren, wie z. B. PCR
und Real-Time-PCR. Nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben ist zusätzlich zu
dem molekularbiologischen Nachweis von Infektions- und Intoxikationserregern
in der Lebensmittelanalytik der kulturelle Keimnachweis zwingend notwendig.
Molekulare Nachweisverfahren können somit entweder als Screeningmethoden
für einen schnellen und hohen Probendurchsatz oder nach entsprechenden Kulti-
vierungsschritten zur Bestätigung bestimmter genetischer Eigenschaften von Iso-
laten herangezogen werden [ 12 ].
Die Verwendung unterschiedlicher Kultivierungsverfahren, z. B. Anreicherungs-
bouillons oder Nähragars, kann allerdings auch zu Störungen der nachfolgenden
molekularbiologischen Nachweise führen, da eine Beeinflussung der molekularen
Methoden durch die Inhaltsstoffe der jeweiligen Kultivierungssubstanzen gegeben
sein kann, sodass entsprechende Reinigungs- bzw. DNA-Extraktionsschritte not-
wendig werden.
Um eine einheitliche mikro- und auch molekularbiologische Untersuchung von
Lebensmitteln auf pathogene Mikroorganismen zu erleichtern und einen einheit-
lichen nationalen bzw. auch internationalen Standard in der Lebensmitteldiagnostik
gewährleisten zu können, existieren deutschland- und europaweit gültige standardi-
sierte Nachweisverfahren. Deutsche lebensmittelmikrobiologische Untersuchungs-
einrichtungen orientieren sich an den Vorgaben der Amtlichen Sammlung nach § 64
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) [ 1 ] sowie an den einschlägigen
Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) [ 4 ]. Durch die Schaffung
eines einheitlichen Europäischen Wirtschaftsraumes wird auch die Angleichung
der Untersuchungsverfahren in der Europäischen Union immer bedeutsamer. Eine
wichtige Organisation, die als Spiegelgremium die Vereinheitlichung europaweit
vorantreibt, ist das Comité Européen de Normanization (CEN), das eng mit der
International Standardization Organisation (ISO) [ 8 ] verknüpft ist. Allerdings sind
derartige Standardisierungsverfahren sehr langwierig und es kann Jahre dauern, bis
neue Methoden Eingang in nationale und internationale Methodensammlungen fin-
den. Insofern gilt in der Lebensmitteldiagnostik der Grundsatz, dass neuentwickelte
Nachweismethoden, z. B. Real-Time-PCR-Verfahren, eingesetzt werden dürfen,
wenn sie nach internationalen Standards validiert wurden und eine mindestens
ebenso gute Nachweisrate aufweisen wie die entsprechenden nationalen oder inter-
nationalen Standardverfahren. Diese Regelung hält den Weg für die Entwicklung
neuer Verfahren im molekularbiologischen und mikrobiologischen Bereich, wie
z. B. Selektivnährmedien, offen.
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