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Aufnahme von 0,1 mg beobachtet. Das Auftreten allergischer Reaktionen kann nur
durch die Vermeidung der Aufnahme des Allergens verhindert werden. Daher stellen
insbesondere „versteckte“ Allergene, also durch unabsichtlichen Eintrag ins Lebens-
mittel gelangte Allergene, ein besonderes Problem für empfindliche Personen dar, da
ihr Vorhandensein im Lebensmittel nicht aus der Kennzeichnung ersichtlich ist.
11.2 
 Rechtlicher Hintergrund
Die zentralen Anliegen der Richtlinie 2000/13/EG sind Information und Schutz des
Verbrauchers [ 7 ]. Im Zuge einer Empfehlung der Codex Alimentarius Kommission
wurde die Richtlinie 2000/13/EG („Etikettierungsrichtlinie“) von der Europäischen
Kommission durch die Richtlinie 2003/89/EG ergänzt [ 8 ]. Hiermit wurde die ver-
pflichtende Kennzeichnung bestimmter allergener Zutaten auf dem Etikett einge-
führt, um so dem Recht des Verbrauchers auf Information nachzukommen sowie um
Gesundheitsschutz zu erhöhen. Richtlinie 2003/89/EG bildet somit die Grundlage
der sogenannten „Allergenkennzeichnung“. Anhang IIIa der Richtlinie enthält eine
Auflistung jener Zutaten, die besonders häufig Allergien oder Unverträglichkeits-
reaktionen auslösen und welche unabhängig davon gekennzeichnet werden müssen,
in welchen Mengen sie im Lebensmittel enthalten sind. Der Anhang wurde durch
Richtlinie 2006/142/EG [ 9 ] um zwei weitere Zutaten ergänzt und soll im Zuge neu-
er Erkenntnisse laufend aktualisiert werden. In Deutschland erfolgte die Umsetzung
in nationales Recht durch eine Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverord-
nung (LMKV). Diese enthält nun in Anlage 3 die Zutaten aus Anhang IIIa. Eine
Auflistung der kennzeichnungspflichtigen Zutaten findet sich in Tab. 11.1 .
Tab. 11.1  Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können
Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut) sowie daraus
hergestellte Erzeugnisse
Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
Eier und Eierzeugnisse
Fisch und Fischerzeugnisse
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
Soja und Sojaerzeugnisse
Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
Schalenfrüchte, d. h. Mandel (Amygdalus communis L.), Haselnuss (Corylus avellana),
Walnuss (Juglans regia), Kaschunuss (Anacardium occidentale), Pecannuss (Carya
illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranuss (Bertholletia excelsa), Pistazie (Pistacia vera),
Macadamianuss und Queenslandnuss (Macadamia ternifolia) sowie daraus hergestellte
Erzeugnisse
Sellerie und Sellerieerzeugnisse
Senf und Senferzeugnisse
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als
SO 2 angegeben
Lupinen und Lupinenerzeugnisse
Weichtiere und Weichtiererzeugnisse
 
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