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(Nachweis- und Bestimmungsgrenze) des Transgen-spezifischen PCR-Systems (als
Kopienzahl) verwendet werden [
29
].
Die wiederholte Untersuchung von DNA-Lösungen mit definierten GVP-An-
teilen in Form einer relativen Quantifizierung von transgen zu speziesspezifischer
Sequenz dient zur Bestimmung von Richtigkeit, Präzision (RSD
r
und RSD
R
) und
Sensitivität der gesamten Methode. Die Anforderungen des ENGL beziehen sich
auf die Untersuchung von DNA-Lösungen; die aus der DNA-Extraktion herrühren-
de zusätzliche Streuung der Daten ist nicht zu berücksichtigen.
Besonderheit der GVO-Analytik: praktische Nachweis- und Bestimmungsgrenze
Die Quantifizierung gentechnischer Veränderungen erfolgt immer in Relation auf
ein speziesspezifisches Referenzgen; Ergebnisse werden in Prozent angegeben.
Nachweis- und Bestimmungsgrenzen können einerseits für das Transgen-spezifi-
sche PCR-System ermittelt werden (als Kopienzahl), anhand geeigneter Matrizes
mit entsprechend niedrigen GVP-Anteilen ist dies als relativer Wert möglich. Zu-
meist handelt es sich hierbei jedoch um Matrizes, welche die Spezies-DNA in gro-
ßen Mengen enthalten.
Viele in der Praxis untersuchte Proben enthalten jedoch nur wenig DNA der
jeweiligen Spezies. Dementsprechend ist hier eine sensitive Untersuchung wie bei
DNA-reichen Matrizes nicht möglich.
Daher wurde per Norm festgelegt [
8
], dass bei Untersuchungen mit negativem
Resultat auch eine probenbezogene, sogenannte praktische Nachweisgrenze anzu-
geben ist. Diese kann laborintern - ausgehend von dem Gehalt an Spezies-DNA
- probenspezifisch abgeschätzt werden [
29
,
38
]. Dazu wird zunächst in der Proben-
DNA die Menge an artenspezifischer, mittels real-time PCR amplifizierbarer DNA
ermittelt. Die Menge an gv DNA, welche in dieser Lösung noch (theoretisch) nach-
weisbar bzw. quantifizierbar ist, wird dazu ins Verhältnis gesetzt. Bestimmt werden
kann diese DNA-Menge im Rahmen der Methodenvalidierung des PCR-Systems
zum Nachweis der Transgen-spezifischen Sequenz, etwa über die Präzisionsdaten
aus Wiederholbestimmungen (s. oben). Der in [
29
] beschriebene Ansatz verwendet
als Kriterium für die Quantifizierungsgrenze eine maximale Streuung des Vertrau-
ensbereichs von ±30 %, für die Nachweisgrenze von ±100 %. Langjährige Erfah-
rungswerte zeigen, dass bei effizienten Real-Time-PCR-Systemen diese Kriterien
bei 5 bis 10 Kopien bzw. Genomäquivalenten (Nachweisgrenze) bzw. 40 bis 100
Kopien (Bestimmungsgrenze) erreicht werden [
38
].
In Tab.
10.2
ist die Bandbreite der relativen (= praktischen) Nachweisgrenzen,
basierend auf Erfahrungswerten, dargestellt [
38
].
Davon ausgehend werden bei verarbeiteten Lebensmitteln und „DNA-armen“
Zutaten oft nur praktische Nachweis-/Bestimmungsgrenzen von 0,9 % oder darüber
erreicht. In solchen Erzeugnissen ist eine analytische Überprüfung im Hinblick auf
den Grenzwert von 0,9 % somit nicht möglich und es muss auf die entsprechenden
Rohstoffe zurückgegriffen werden.
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