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Zur Quantifizierung gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln über das
DNA-Verhältnis gibt es dennoch in Lebensmitteln keine sinnvolle Alternative, auch
beruhen alle im Ringversuch bisher validierten Verfahren darauf.
Mit einem zertifizierten Referenzmaterial als Bezugsgröße werden laborüber-
greifend reproduzierbare Ergebnisse mit guter Präzision erhalten.
Besonders bei ganzen Körnern und Samen können mittels Quantifizierung über
haploide Genomkopien Über- oder Unterschätzungen des „wahren Wertes“ in Ge-
wichtsprozent bzw. in Prozent transgener Samen resultieren, etwa wenn heterozy-
gotes Saatgut vorliegt und nur eine von drei Genomkopien die transgene Sequenz
enthält.
Um den Anteil transgener Samen in Saatgut abzuschätzen, werden daher auch
qualitative Verfahren mit statistischer Auswertung (Subsampling-Methoden) ein-
gesetzt [ 33 ].
Quantifizierung bei verarbeiteten Lebensmitteln/Referenzgene/Hybridsorten
Fehler bei der Quantifizierung gentechnischer Veränderungen mittels real-time PCR
können insbesondere bei degradierter DNA entstehen, wenn die Länge der Zielse-
quenz von speziesspezifischer und transgener Sequenz zu stark differiert [ 16 ]. Wei-
terhin sollte die Eignung der zur Quantifizierung des Referenzgens (Spezies) ver-
wendeten Zielsequenz sorgfältig bewertet werden. So wurden in einem Vergleich
von vier Real-Time-PCR-Verfahren zur Quantifizierung von maisspezifischer DNA
unterschiedlich starke, maisvarietätenabhängige Streuungen der C t -Werte beobach-
tet [ 34 ].
In letzter Zeit werden zunehmend jGVP angebaut und auch in der EU zugelas-
sen, die hybride zweier oder mehrerer Transformationsevents sind. Zum Beispiel
weist die Maishybride NK603XMON810 sowohl Insekten- als auch Herbizidresis-
tenz auf.
Eine analytische Differenzierung dieser sogenannten „stacked events“ von den
zugrundeliegenden Einzelevents ist nur auf Basis einer Untersuchung einzelner
Körner bzw. Samen möglich. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden daher
zur Validierung die bestehenden eventspezifischen Verfahren der Einzelevents her-
angezogen und an den jeweiligen „stacked events“ erprobt [ 35 ].
Zulassungsverfahren und eventspezifische Verfahren
Nach den EU-Regelungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel [ 5 ]
müssen Antragsteller im Rahmen des Zulassungsverfahrens sowohl Kontrollpro-
ben als auch eventspezifische Methoden zum Nachweis und zur Bestimmung der
jeweiligen GVP zur Verfügung stellen. Die Methoden werden im Rahmen des euro-
päischen Netzwerkes für GMO-Laboratorien (ENGL) auf ihre Eignung überprüft
und validiert. Nach erfolgter Zulassung werden die Methoden über das „Molecular
Register“ öffentlich zugänglich gemacht [ 35 ]. Referenzmaterialien sind über das
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