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guter Qualität anzutreffen. Bei stark verarbeiteten, komplex zusammengesetzten
Produkten ist ein sensitiver Nachweis aufgrund der deutlich schlechteren DNA-
Qualität und den geringeren Mengen an DNA der interessierenden Spezies oft nur
schwer oder nicht mehr möglich. Außerdem beziehen sich die Grenzwerte für die
Kennzeichnung (s. oben) auf die jeweilige Zutat, im Zweifel sind also die Zutaten
bzw. Rohstoffe eines Lebensmittels zu untersuchen.
Getreidekörner oder Hülsenfrüchte wie Soja werden auf dem Weg von der Ernte
zur Verarbeitung oft zu großen Chargen zusammengefasst. Bei „erntenahen“ Han-
dels- bzw. Produktionsstufen können größere Inhomogenitäten bezüglich enthalte-
ner gv Körner bestehen. Daher kommt der Probenahme bei der Untersuchung auf
gentechnische Veränderungen eine sehr große Bedeutung zu.
Einerseits ist die Zahl der Entnahmepunkte und der entnommenen Einzelproben der
Chargengröße anzupassen. Anderseits sollte die Zahl der Partikel, die in der Laborpro-
be enthalten sind, ausreichend hoch sein. In einer technischen Spezifikation wird als
Zielgröße für den Nachweis von GVP 10.000 Partikel angegeben [ 13 ]. Bei heterogen
verteilten gv Körnern bzw. Partikeln mit einem erwarteten Anteil von 1 % ist dann
von einem Probenahmefehler von etwa 20 % auszugehen (95 % Wahrscheinlichkeit)
[ 13 ]. Ausgehend von dieser Partikelzahl können in homogenen Chargen Anteile von
0,03 % an gv Partikeln mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % detektiert werden [ 7 ].
Aufgrund des unterschiedlichen Tausendkorngewichts betragen die erforderlichen
Laborprobengrößen für Maiskörner etwa 3 kg, für Raps dagegen nur 40 g [ 14 ].
Für nichtzugelassene GVP gilt die Nulltoleranz, d. h. selbst geringste Spuren
sind nicht erlaubt. Liegen besondere Verdachtsmomente auf Kontamination durch
nichtzugelassene GVO im sehr geringen Spurenbereich vor, ist ggf. die Größe der
Laborprobe weiter zu erhöhen. So hat die EU-Kommission aufgrund des Verdachts
auf Verunreinigungen durch nichtzugelassenen gv Reis empfohlen, aus einer Probe
von 2,5 kg vier Teilproben à 240 g (entsprechend je ca. 10.000 Körnern) zu entneh-
men, diese separat zu untersuchen und die Probe bereits dann als positiv anzusehen,
wenn eine der Teilproben ein positives Resultat liefert [ 15 ]. Durch dieses „sub-sam-
pling“ können somit auch Verunreinigungen an gv Reis von deutlich unter 0,01 %
mit hoher Wahrscheinlichkeit erfasst werden.
Die weitere Probenvorbereitung (d. h. die Homogenisation) bis hin zur Einwaage
muss diesen Anforderungen ebenfalls angepasst sein. Gerade beim molekularbio-
logischen Nachweis wird häufig mit geringen Probenmengen unter 1 g gearbeitet.
Dies ist dann sinnvoll, wenn die Partikelgröße des homogenisierten Probenmate-
rials so gering und damit die Partikelzahl so hoch ist, dass die ursprüngliche Probe
(10.000 oder mehr Körner oder Partikel) auch in einer geringen Einwaage repräsen-
tiert ist, andernfalls ist die Probeneinwaage entsprechend zu erhöhen.
10.4 
 Molekularbiologische Nachweisverfahren
Molekularbiologische, DNA-basierte Methoden detektieren direkt die neu ein-
gefügte DNA. DNA ist gegenüber Einflüssen wie Hitzebehandlung oder hohem
Druck sehr stabil, zudem ist sie in jeder Gewebeart vorhanden. Deshalb kann ein
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