Chemistry Reference
In-Depth Information
10.1.2 
 Einsatz der Gentechnik, aktuelle Situation
Weltweit sind mittlerweile über 100 gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP), die
überwiegend auch für Lebensmittelzwecke verwendet werden können, zugelassen
[ 1 - 3 ]. Diese Zulassungen erstrecken sich teilweise auf nur wenige Länder bzw. be-
grenzte Anwendungsbereiche.
So ist die überwiegende Zahl der Zulassungen und offenen Anträge im Bereich
der EU auf den Import und die Weiterverarbeitung beschränkt; Zulassungen für den
Anbau waren bisher die Ausnahme [ 4 ].
Wenn auch die Gentechnik bei Lebensmitteln derzeit noch einen Bogen um
Europa macht, ist sie weltweit weiter auf dem Vormarsch. Verschiedene gentech-
nisch veränderte Linien (Events) wichtiger Nutzpflanzen wie Mais, Soja und Raps
werden besonders in Nord- und Südamerika kommerziell auf großen Flächen an-
gebaut. So wurden GVP 2009 in den USA auf 91 % der Soja- sowie auf 85 % der
Maisanbauflächen geerntet. Aber auch in Brasilien, dem weltweit wichtigsten An-
bauland für konventionelle Soja, hat in den südlichen Regionen der Anbau von
gentechnisch veränderter (gv) Soja stark zugenommen. GVP können über Impor-
te aus Anbauländern oder durch verunreinigtes Saatgut auch in hier vermarktete
Lebensmittel gelangen. Neben GVP werden besonders gentechnisch veränderte
Mikroorganismen zur Produktion von Enzymen oder Zusatzstoffen in der Praxis
eingesetzt. Allerdings handelt es sich bei den Enzymen fast ausschließlich um Ver-
arbeitungshilfsstoffe. Die für ihre Produktion bzw. Gewinnung verwendeten GVO
sind im Lebensmittel in der Regel nicht mehr enthalten. Als solche verzehrte gv
Mikroorganismen (z. B. Starterkulturen für die Rohwurstherstellung, Brauereihe-
fen) spielen derzeit in der Praxis noch keine nennenswerte Rolle. Die trifft auch für
gv Tiere zu, außer bei Lachsen sind auf absehbare Zeit keine Zulassungen für den
Lebensmittelbereich zu erwarten [ 3 ].
10.1.3 
 Rechtliche Grundlagen und Anforderungen  
an die Analytik
Die Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003 regeln die Anforderun-
gen an die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens-
mitteln EU-weit einheitlich [ 5 ]. Danach dient die Untersuchung auf Bestandteile
aus GVO einerseits zur Überprüfung der Kennzeichnungsregelungen, anderseits
zum Nachweis nicht zugelassener GVO/-Bestandteile.
Bei der Überprüfung der Kennzeichnungsregelungen ist aufgrund des Schwellen-
wertes von 0,9 % für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Anteile zugelassener
gentechnisch veränderter Organismen eine quantitative Untersuchung erforderlich.
Außerdem bezieht sich dieser Schwellenwert bei zusammengesetzten Lebensmitteln
auf die jeweilige Zutat. Dies bedeutet, dass für aussagekräftige Resultate eine Be-
probung der einzelnen Zutaten möglichst am Ort der Herstellung erfolgen sollte.
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