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Proposition 10.94 Sei
) ein abstraktes Argumentationssystem. Ist
eine zulassige (bzw. vollstandige) Labelingfunktion fur
AF
=(
A
,
AF
,soistin ()=
E eine
zulassige (bzw. vollstandige) Extension von
AF
. Ist umgekehrt
E⊆A
eine zulassige
(bzw. vollstandige) Extension von
AF
,sowirddurch
in ( E )=
E
,
E + ,
out ( E )=
(10.1)
E∪E + )
undec ( E )=
A\
(
eine zulassige (bzw. vollstandige) Labelingfunktion E
definiert.
Beweis: Sei zunachst eine zulassige Labelingfunktion fur
AF
,sei
E = in (). Wir
mussen zeigen, dass
E konfliktfrei ist und jedes seiner Elemente verteidigt. Fur
jedes Argument A
∈E ist also (A)= in , nach Definition 10.90 m¨ussendannalle
seine Angreifer das Label out haben, konnen also nicht in
E liegen. Damit ist
E
konfliktfrei. Sei nun B
A. Wegen (A)= in und der
Zulassigkeit von muss dann (B)= out sein, wiederum wegen der Zulassigkeit
muss es dann ein C
∈A
ein Angreifer, d.h. B
∈A
geben mit C
B und (C)= in ,d.h.C
∈E .Damit
verteidigt
E jedes seiner Argumente A und ist damit zulassig.
Ist vollstandig, so mussen wir noch zeigen, dass jedes von
E verteidigte Ele-
ment auch zu
E ) (vgl. Definition 10.63), dann gilt fur
alle B ∈Amit B→ A,dasseseinC ∈E gibt mit C→ B.Dannist(C)= in ,
und aus der Vollstandigkeit von folgt wegen Proposition 10.91 damit (B)= out
fur alle Angreifer von A, und wieder wegen Proposition 10.91 ist (A)= in ,d.h.
A
E gehort. Sei also A
F (
∈E . Damit ist
E eine vollstandige Extension.
Wir gehen nun von Extensionen in
aus und zeigen, dass passende Labeling-
funktionen durch (10.1) konstruiert werden konnen. Sei
A
eine zulassige Ex-
tension und E wie in (10.1) definiert. Fur die Zulassigkeit von E mussen wir die
Bedingungen (1) und (2) von Definition 10.90 nachweisen. Sei also E (A)= out .
Nach (10.1) wird A dann von
E⊆A
E
angegriffen, d.h., es gibt ein B
∈E
mit B
A,
und B
∈E
ist gleichbedeutend mit E (B)= in .Ist E (A)= in ,soistA
∈E
und
E + (vgl. Def.
wird daher von
E
verteidigt. Alle Angreifer B von A liegen folglich in
10.60) und bekommen unter E
das Label out . Damit ist E
zulassig.
∈E∪E + . Wegen
Sei
E
nun auch vollstandig und sei E (A)= undec ,d.h.A
E
= F (
E
) wird damit A auch nicht von
E
verteidigt, d.h., es muss ein B
∈A
∈E + und daher
geben mit B
A, das nicht von
E
angegriffen wird. Dann ist B
E + liegt, kann es kein B
(B)
= out .DaA auch nicht in
∈A
mit B
A und
(B)= in geben. Damit ist E
vollstandig.
Um die Beziehungen zwischen (zulassigen) Labelingfunktionen und Extensio-
nen kompakt darstellen zu konnen, definieren wir Abbildungen
Λ AF
:
LAB
(
AF
)
Adm (
AF
)
→E = in ()
(10.2)
Λ AF
und
: Adm (
AF
)
→LAB
(
AF
)
E →
E ,
wobei E
wie in (10.1) definiert ist.
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