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eingestellten Gruppen, einen deutlichen Einfluss auf die SUP-Empfehlungen er-
möglicht, sehen die Autoren die SUP im Bereich GVO als zweischneidig an. Sie
stellen fest, dass “careful consideration needs to be given to how the expert and
lay panels are constructed and managed in the qualitative assessment phase”, um
das gewünschte Ergebnis am Ende des Prozesses zu erreichen. Mit Hinblick auf
die grundlegenden Konzepte der SUP, insbesondere die Anforderungen an einen
offenen Dialog ohne festgeschriebenes Ergebnis, erscheint es fraglich, ob das von
Linacre et al. ( 2006 ) vorgestellte Konzept den elementaren Kriterien einer SUP ent-
spricht und zu einer tatsächlich holistischen Analyse der systemischen Risiken einer
Gentechnik-Landwirtschaft führen kann.
17.6 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Seit Beginn der Entwicklung und Anwendung der Methoden der Gentechnologie
deckt die wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über Risiken und Vorteile
eine breite Palette an Themen aus den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft
und Gesellschaft ab. Immer wieder stellten Stakeholder-Konsultationen und wissen-
schaftliche Publikationen fest, dass eine umfassende Analyse und eine angemessene
Berücksichtigung der Auswirkungen der Gentechnologie auf all diese Bereiche den
zu treffenden staatlichen Entscheidungen deutlich mehr wissenschaftliche Validität
und politische Akzeptanz verleihen würden. Trotz dieser Erkenntnisse und Empfeh-
lungen existieren kein internationales Rechtsinstrument und nur wenige nationale
GVO-Gesetze, die die Regierungen zur Berücksichtigung anderer als gesundheitli-
cher und umweltrelevanter Faktoren in ihren Entscheidungen bezüglich der Nutzung
von GVO verpflichten.
Die Entwicklung der Gentechnologie in den USA ging von Anfang an einher mit
einer engen Verzahnung sowohl der wissenschaftlichen Arbeit und der ökonomi-
schen Interessen als auch zwischen öffentlicher und privater Forschung. Das parallel
entwickelte Regelwerk zur Abschätzung von Risiken und zur Entscheidungsfin-
dung wurde so gestaltet, dass es nicht nur der Gefahrenabwehr, sondern zugleich
der Technologieförderung dienen muss. Die GVO-Risikoanalyse wurde auf der
Grundlage ökotoxikologischer Tests für Chemikalien entwickelt. Eine Analyse der
sozioökonomischen Auswirkungen sowie eine Abschätzung der Auswirkungen auf
ökosystemare Größen wie die Funktion von Nahrungsketten oder in Bezug auf lan-
ge Zeiträume und große Räume wurde als hinderlich, bzw. als ableitbar angesehen.
Die Debatte um die Regulierung der Gentechnologie in Europa setzte neben den
wirtschaftlichen Aspekten zahlreiche weitere Prioritäten und betonte den Schutz-
charakter und das Ziel der Gefahrenvorsorge. Folglich wurden die europäischen
GVO-Gesetze und das internationale Cartagena-Protokoll unter dem Dach der Um-
weltgesetzgebung entwickelt, wobei beide Systeme aber das frühe Konzept der
ökotoxikologisch basierten Risikoanalyse aufnahmen.
Seit 1998 werden diese Entscheidungen in der breiteren Öffentlichkeit hinter-
fragt. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob und wie dieses frühe Konzept der
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