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National Institutes for Health (NIH) der USA zur Entwicklung von Sicherheitsricht-
linien zur Garantie des Arbeitsschutzes in den Laboren aufriefen (Singer und Soll
1973 ) . Weiterhin wurde eine internationale Konferenz gefordert, die diese Entwick-
lung von Sicherheitsstandards unterstützen sollte, und schließlich ein Moratorium
für besonders riskante Experimente angeregt (Berg et al. 1974 ) . Im Frühling 1975
fand diese Konferenz im kalifornischen Asilomar statt. Die Teilnehmer erfreuten
sich laut Berichten an den Schwärmen des Monarchfalters, der 25 Jahre später Sym-
bol der Diskussion der ökologischen Risiken gentechnisch veränderter Nutzpflanzen
werden sollte.
In Asilomar unterstrichen die Wissenschaftler, dass im Zuge der erwarteten
industriellen, medizinischen und landwirtschaftlichen Nutzung der Gentechnolo-
gie noch andere als Gesundheitsrisiken auftreten könnten. Sie beschränkten aber
ihre fachliche Diskussion und Empfehlungen auf diese Risiken. Die Teilnehmer
beschlossen, dass ein Maßnahmenkatalog auf Grundlage rechtlich unverbindli-
cher Richtlinien im Rahmen der akademischen Selbstkontrolle das geeignete
Instrument sein, um die sichere Entwicklung der Gentechnologie voranzutreiben
(Berg et al. 1974 ) . Aufgrund der Berichterstattung der Presse begannen in einigen
Städten der USA mit führenden molekularbiologischen Forschungseinrichtungen
wie Cambridge in Massachusetts öffentliche Debatten um die Sicherheit der Bevöl-
kerung, in deren Verlauf Lokalpolitiker die Verabschiedung von Vorschriften und
Verboten ankündigten (Herbig 1978 , Goodell 1979 ) . Mit dieser Entwicklung kon-
frontiert, stellten führende Molekularbiologen schon bald den Wert und die Weisheit
der frühen Risikodiskussion in Frage und befürchteten einen Vergleich oder so-
gar die Gleichsetzung der Gentechnologie mit der Atomtechnologie (Cohen 1977 ,
Wa t son 1977a , b ) .
17.2.2 Die Entwicklung der GVO-Regulierung in den USA
Ähnlich wie die Lokalpolitiker reagierte zunächst auch die US-Bundesregierung.
Als Cohen ( 1975 ) berichtete, dass seine neuen Forschungsmethode es erlaube,
die Artgrenze beim Übertragen von Erbinformationen zwischen Mikroorganismen
zu übertreten, und damit nahe legte, dass in Folge dessen neue Arten geschaf-
fen bzw. erfunden werden könnten, erarbeitete die Regierung erste Entwürfe eines
Gentechnikgesetzes vor. Diese gesetzgeberische Aktivität alarmierte wiederum die
Forschungsgemeinde, die ein enormes wirtschaftliches Potential in der Anwen-
dung der Gentechnik erkannte und entsprechende Gewinne aufgrund ihrer ersten
Patente erhoffte. Schon 1977 wurden die gesetzgeberischen Aktivitäten abgebro-
chen, vor allem da Cohen inzwischen die Meinung vertrat, dass die Ergebnisse der
Gentechnologie ebenso aufgrund natürlicher Vorgänge auftreten könnten. Unter der
Erwartung einer Revolution der Biologie und des Beginns einer neuen Phase ihrer
industriellen Verwertung wurden die Methoden der Gentechnik als äquivalent den
natürlichen und traditionellen technischen Reproduktionswegen dargestellt (Wright
1994 ) . Folglich seien GVO keine Organismen, deren Eigenschaften neue und
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