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hierfür zu nutzen. Als Beispiel wurde der Kompensationsfond aus den dänischen
Koexistenzregelungen angeführt. Da zu Fragen der Haftung bereits Regelungen
nach BGB (§§ 1004, 906) sowie im GenTG (§ 36a) existieren und dennoch
keine Eindeutigkeit und Nachvollziehbarkeit herrscht, sollte dieses Thema auch
in dem Qualifizierungsangebot aufgegriffen werden. Diese Forderungen richten
sich vorrangig an den Gesetzgeber auf Bundesebene. Er sollte die Entwick-
lung klarerer Regelungen initiieren und die Transparenz über die bestehenden
Regelungen verbessern.
5. Die gesetzlichen Festlegungen zur guten fachlichen Praxis in der GenTPflEV
sollten ergänzt werden um einen obligatorischen Qualifikationsnachweis für Per-
sonen, die Umgang mit GVO haben . Hier können ebenfalls Regelungen aus
anderen Mitgliedsstaaten der EU zu Rate gezogen werden. Damit richtet sich
diese Forderung auch an den Gesetzgeber der Bundesebene.
Wenngleich die benannten Forderungen zum Teil sehr allgemein gehalten
sind, beinhalten sie jedoch auch konkrete Hinweise für betroffene Landwirte und
politisch-administrativ Verantwortliche auf der Ebene des Landkreises zur Verbes-
serungen der Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Koexistenz. Einige der
Forderungen greifen die erarbeiteten vorläufigen freiwilligen Vereinbarungen der
Region zur Umsetzung der Koexistenz auf. Eine Berücksichtigung dieser Forderun-
gen würde zu einer Verbindlichkeit der vor Ort erarbeiteten Regelungen zum Anbau
von GVO führen.
15.7 Einbeziehung von über- und außerregionalen Kenntnissen,
Erfahrungen und Anregungen in den
Kommunikationsprozess der Region
Auf dem überregionalen Workshop wurde das dänische Koexistenzmodell vorge-
stellt (Pedersen et al. 2008 , Gylling 2010 ) . Es bietet für einige der beschriebenen
Probleme und offenen Fragen der Akteure in der Region Märkisch-Oderland inter-
essante Lösungsansätze. Das trifft insbesondere auf die Punkte (a) Ausbildung und
Zertifizierung sowie (b) Haftung und Kompensation zu.
Zum einen wird dabei die Forderung zur Gestaltung der geeigneten Rahmenbe-
dingungen zur Verbesserung der Qualifikation und Information der Personen, die
im landwirtschaftlichen Produktionsprozess Umgang mit GVO haben, aufgegriffen.
Landwirte die GVO anbauen möchten, müssen eine Anbaulizenz erwerben, an einer
Weiterbildung teilnehmen und eine Genehmigung beantragen.
Zum anderen stellt der dänische Kompensationsfond eine Lösung zur Frage
der Versicherung und Haftung dar. In den dänischen Kompensationsfond zahlen
Landwirte, die GVOs anbauen, eine Anbaugebühr von 13,50 Euro/ha GVO-Anbau
ein. Sie sind bei Einhaltung der Koexistenzregeln nicht mehr haftbar für jede
beim Nachbarn festgestellte Verunreinigung. Die Landwirte, die auf den Einsatz
von Gentechnik verzichten, erhalten eine Kompensation aus dem Fond, wenn
sie ökonomische Verluste erleiden und GVO-Material oberhalb eines festgelegten
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