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Alle drei Themenbereiche lassen sich nur in der Kombination mit komplexen
rechtlichen und ökonomischen Steuerungsformen aufgreifen und umsetzen. Inso-
fern ist ihre „Zurückstellung“ nachvollziehbar. Zugleich weisen sie jedoch auf
Grenzen rein kommunikativ-partizipativer Ansätze hin.
15.6.2 Forderungen an verschiedene politisch-administrative
Ebenen aus dem Diskurs über den Anbau von GVO in der
Region
Sowohl in der Befragung als auch im zweiten regionalen Workshop wurden For-
derungen an verschiedene politisch-administrative Ebenen zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Koexistenz auf regionaler Ebene for-
muliert. Sie richten sich an unterschiedliche politisch-administrative bzw. räumliche
Ebenen, wie EU, Bund und Länder. Es ist dem weiteren Kommunikationsprozess
vorbehalten, diese vorläufigen Forderungen zu erweitern und mit einem größeren
Teilnehmerrahmen zu diskutieren, um an politischem Gewicht zu gewinnen. Bisher
wurden folgende Forderungen aufgestellt:
1. Das Zulassungsverfahren zum Inverkehrbringen von GVO, die zum Anbau be-
stimmt sind, sollte transparenter gestaltet werden . Aus Sicht der regionalen
Akteure besteht derzeit nur eine geringe Nachvollziehbarkeit, da ein erheb-
licher Teil der Bewertungsunterlagen nicht öffentlich zugänglich ist. Diese
grundlegende Forderung zur Veränderung richtet sich an die EU.
2. Die Rechtssicherheit für die Landwirte beim Thema Anbau von GVO sollte
vergrößert werden . Konkret genannt wurden Forderungen nach einheitlichen
Abstandsregelungen für alle Landwirte (also keine unterschiedlichen Mindestab-
stände zu konventionellem und zu ökologischem Anbau) und Einführung von
Schwellenwerten des Anteils von GVO auch für Saatgut. Diese grundlegende
Forderung richtet sich an die EU und an den Bund.
3. Eine Versicherung gegen Schäden, die durch den Anbau von GVO entstehen
können, sollte eingeführt werden . In Frage kämen hier private Versicherungen,
die Produkten wie der Haftpflichtversicherung oder einer Schadensausfallver-
sicherung ähneln könnten. Darüber hinaus käme auch ein Kompensationsfond
in Frage, in den GVO-Landwirte einzahlen und aus dem im Schadensfall eine
Kompensation an den betroffenen Landwirt, der ohne Gentechnik arbeitet, flie-
ßen würde. Die Möglichkeit eines solchen Kompensationsfonds wurde aus den
dänischen Koexistenzregelungen aufgegriffen. Geregelt werden müsste dies auf
Bundesebene. Offen bleibt, inwieweit ein Kompensationsfond politisch durch-
setzbar ist und welche gesetzlichen Vorgaben zur Etablierung einer privaten
Versicherung notwendig und umsetzbar wären.
4. Die Haftungsregelungen müssen transparenter werden und sind zu verbessern .
Zur Verbesserung der Transparenz und der Inhalte der Haftungsregelungen wur-
de hier diskutiert, wie eine Einbeziehung der Saatgutproduzenten in die Haftung
realisiert werden kann. Erfahrungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten wären
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