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In-Depth Information
1. Der weitere Kommunikationsprozess soll so gestaltet werden, dass er verstetigt
und bei Bedarf auf neue Bedingungen angepasst werden kann. Die informelle
Arbeitsgruppe des Landrates wird sich regelmäßig austauschen. Ein regelmäßi-
ger Austausch zu dem Thema wird auch im Landwirtschaftsausschuss des Kreis-
tages angestrebt. Nach zwei Jahren werden die aufgestellten Koexistenzregeln
evaluiert.
2. Die Qualifikation und Information der Personen, die im landwirtschaftlichen
Produktionsprozess Umgang mit GVO haben, soll verbessert werden. Für die
Personen, die im landwirtschaftlichen Produktionsprozess Umgang mit GVO
haben, wird angestrebt, eine Ausbildung an der Landwirtschaftsschule des Krei-
ses anzubieten. Sie soll nach Möglichkeit mit einem GVO-Sachkundenachweis
abgeschlossen werden. Hier sind Fragen zu Zielgruppen, Verbindlichkeiten,
Schulungsrichtlinien, Schulungsleitung und Zeitrahmen zu klären.
3. Eine Checkliste zur Umsetzung der Koexistenz für landwirtschaftliche Betriebe,
die GVO anbauen, soll erstellt werden. Sie kann auf einen Blick zur Information
der Landwirte über alle zu beachtenden Fragen beim Anbau von GVO beitragen.
Ein erster Vorschlag hierzu liegt vor, muss aber noch diskutiert werden. Es bietet
sich an, diese Checkliste mit dem Qualifizierungsprozess (Punkt 2) zu verbinden.
Zu klärende Fragen wären hier ebenso die Zielgruppen, Verbindlichkeiten und
konkrete Inhalte.
4. Eine Schieds- / Schlichtungsstelle soll zur Klärung einzelner Konflikte beitragen,
die beim Anbau von GVO zu benachbarten Betrieben oder zu anderen benach-
barten Nutzungen entstehen können. Durch die Akteure vor Ort wird derzeit
geprüft, ob eine solche Stelle an bestehende Schieds- / und Schlichtungsstellen
angebunden werden kann. Dabei ist zu klären, welche vorhandenen Stellen dafür
in Frage kommen und in welcher Form eine Anbindung umgesetzt werden kann
5. Eine frühzeitige Kommunikation der GVO anbauenden Betriebe mit den Nach-
barn im Sinne der GenTPflEV wird angestrebt . Dies soll von Seiten des
Landwirtes, der beabsichtigt GVO anzubauen, initiiert und mit den Nachbarn
und der Unteren Naturschutzbehörde sechs Monate vor Beginn der Aussaat er-
reicht werden. So können rechtzeitig Konfliktpotentiale abgeschätzt und Verluste
für die Beteiligten minimiert werden.
Die Umsetzung der vorläufigen Koexistenzregelungen, so die Akteure, kann zu
einem transparenteren, sachlicheren Umgang mit dem Anbau von GVO in der Regi-
on beitragen und bei erfolgreicher Verstetigung auf neuere Bedingungen angewandt
werden. Einige Vorschläge für freiwillige Vereinbarungen für Koexistenzregeln, die
sich aus den Befragungen der Experten ergaben, wurden nach der Diskussion im
Workshop zurückgestellt. Genannt wurden:
1. Abstandsregelungen, die über die Regelungen in der GenTPflEV ( 2008 ) hinaus-
gehen;
2. Regelungen zum Flächentausch;
3. Regelungen zu konfliktträchtigen Nutzungen (z. B. Imker).
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