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Inwiefern ist es möglich, vor dem Hintergrund einer realen Konflikt- und
Problemlage der Region eine Kommunikations- und Kooperationsstrategie zu
entwickeln und in einer Region zu implementieren?
Wie sieht ein geeigneter Ansatz zur Entwicklung von regionalen „Koexistenzre-
geln“ aus, welche „Koexistenzregeln“ kann dieser im Einzelnen beinhalten und
welche Überlegungen zur Umsetzung dieser Regeln in der Region gibt es?
Welche Rahmenbedingungen sind für einen solchen Ansatz notwendig? Welche
Positionen vertreten hierzu insbesondere die Akteure in der Region?
Die Beantwortung der Fragen gibt erste Hinweise zum weitergehenden Umgang mit
GVO. Der partizipativ-diskursive Ansatz wurde schon zu Beginn der Umsetzung auf
den Anbau des Bt-Mais MON810 begrenzt, da nur dieser GVO in der Region von
praktischer Relevanz war.
Koexistenzregelungen in anderen europäischen Ländern
Für die Koexistenz zwischen einer Landwirtschaft mit und ohne Einsatz von Gen-
technik wurden von wissenschaftlicher Seite verschiedene Vorschläge entwickelt.
So sollen z. B. für den Mais Vermischungen von Bt-Mais und konventionell und
ökologisch angebautem Mais vermieden werden. In allen Produktionsphasen sind
solche Vermischungen möglich (Sanvido et al. 2005 ) , aber es gibt auch geeignete
Maßnahmen in den einzelnen Produktionsphasen, um Vermischungen zu verhin-
dern (Sanvido et al. 2005 ) . Zu nennen sind z. B. geeignete Bodenbearbeitung zur
Verhinderung von Durchwuchs (Saatbettvorbereitung, Nacherntemaßnahmen), Ver-
wendung zertifizierten Saatgutes (Aussaat), Einhaltung von Mindestabständen und
Puffern zur Verhinderung der Auskreuzung (Wachstum, Pflege), Reinigung ver-
wendeter Maschinen, Trennung von Erntegut und Dokumentation bei Lagerung,
Verarbeitung, Transport zur Verhinderung einer Vermischung der Ernteprodukte
(Ernte, Lagerung, Verarbeitung, Transport).
Da die EU-Richtlinie 2001/18/EG (European Community 2001 ) nicht einheitlich
regelt, wie die Koexistenz umgesetzt werden soll, sind in den EU-Mitgliedsstaaten
sehr unterschiedliche Regularien dazu entwickelt worden (Beckmann et al. 2006 ,
Devos et al. 2008 , 2009 ) . Unterschieden werden können demnach allgemein Regeln,
die Landwirte beachten müssen, wenn sie beabsichtigen GVOs anzubauen (Ex-ante
Regeln), und Regeln die im Schadensfall wirksam werden und hauptsächlich die
Haftung betreffen (Ex-post Haftungsregeln).
Folgende Ex-ante Regeln dienen der Umsetzung der Koexistenz:
Verbots- und Genehmigungsverfahren (Verbot des Anbaus in bestimmten Gebie-
ten, Einzelgenehmigung für jede Anbaufläche, obligatorische Weiterbildung für
Landwirte, die beabsichtigen GVO anzubauen, Einholung des Einverständnisses
für den Anbau vom Landeigentümer und vom Nachbarn);
Registrierung und Informationspflichten (Registrierung in einer zentral geführten
Datenbank, Information benachbarter Landwirte und Landeigentümer);
Technische Segregationsmaßnahmen (Mindestabstände, Pufferzonen);
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