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Den Anbau von GVP aus juristischer und gesellschaftlicher Perspektive beleuch-
tete Prof. Dr. Gerd Winter. Er erläuterte das recht komplizierte Genehmigungs-
verfahren in der Europäischen Union, wo die Behörden der einzelnen Länder, die
EU-Kommission und die EU-Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EFSA) um-
fangreiche Unterlagen für jeden Zulassungsantrag bearbeiten. Er wies aber auch
auf Mängel des Verfahrens hin. Eine Behörde wie das Bundesamt für Naturschutz
in Deutschland, deren Mitarbeiter sich mit Landschafts- und Artenschutz ausken-
nen, ist auf Europäischer Ebene an der Antragsbewertung nicht beteiligt und nur als
Benehmensbehörde auf nationaler Ebene eingebunden. Auch spielen gesamtgesell-
schaftliche Kosten-Nutzen-Abwägungen derzeit bei der Genehmigung noch keine
Rolle.
In Deutschland sollen so genannte Koexistenz-Regelungen in der Praxis helfen,
Konflikte, die sich aus dem GV-Mais-Anbau ergeben, frühzeitig zu erkennen und
zu vermeiden. Dazu gehört neben der Einhaltung von Abstandsregeln eine Melde-
pflicht von GVO-Feldern an das Standortregister. Zudem müssen GVP-Landwirte
für Schäden haften, die ihren Nachbarn eventuell entstehen.
In der regen Diskussion meldeten sich u. a. Landwirte, Ärzte, Imker sowie
Lehrer zu Wort. Die Fragen zeugten von einem hohen Maß an Sachkenntnis, In-
teresse und Engagement. Die große Mehrheit der Imker steht der gentechnischen
Landwirtschaft besonders kritisch gegenüber. Die Rechtslage ist noch nicht ab-
schließend geklärt. Es sind Gerichtsurteile bekannt, die Imker zwingen, mit ihren
Bienenstöcken umzuziehen, um den Eintrag von GV-Pollen imHonig zu vermeiden.
Koexistenzregelungen gibt es hier nicht. Honig, der mit GV-Pollen verunreinigt ist,
unterliegt der Genehmigungspflicht für GVO, was rechtlich zwingend, sozial gese-
hen aber absurd ist, weil der Imker die gentechnische Veränderung ja nicht wollte.
Ist der GVO genehmigt, muss der Honig als gentechnisch verändert gekennzeichnet
werden, jedoch nur, wenn der Anteil des gentechnisch veränderten Pollen über 0,9%
liegt.
Die DiskussionsteilnehmerInnen zeigten sich gut informiert und brachten viele
interessante und kritische Fragen ein. Die weit überwiegende Mehrzahl der anwe-
senden Bürgerinnen und Bürger, die sehr aufmerksam und mit erheblichem Interesse
an der Mitgestaltung ihrer sozialen und natürlichen Umwelt partizipieren, zeigten
sich skeptisch und besorgt über einen Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft
und damit in der Ernährung. Einen Eindruck von der Diskussion liefert der folgende
Protokollauszug.
Auszug aus dem Protokoll der Veranstaltung
Aus dem Plenum: Wenn wir das Standardbeispiel „Antimatschtomate“ betrach-
ten: Hätte sie ökologische Nachteile gehabt oder eher ökologische Vorteile?
Stellungnahmen des Podiums:
Hier bei uns wurde diese Sorte nicht angebaut. In den USA hat sie sich nicht
durchgesetzt, weil sie nicht mehr Aroma hat als andere. Sie sieht zwar gut aus,
schmeckte aber nicht besser.
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