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Abb. 14.1 Blick ins Plenum der Veranstaltung des Agenda 21 Vereins am 26. November im
Rathaus der Kreisstadt Diepholz
Gentechnik. Anschließend behandelte Prof. Dr. Gerd Winter, Universität Bremen,
den GVO-Anbau aus juristischer und gesellschaftlicher Sicht. Dr. Armin Werner,
Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, Müncheberg, beleuchtete das Thema aus
agrarwissenschaftlicher Sicht.
Broder Breckling erläuterte Hintergründe und Folgen der Gentechnik in der
Landwirtschaft. Als ein Beispiel für unerwartete Entwicklungen stellte er den jüngst
aufgetretenen Fall von Verunreinigungen in deutschen Nahrungsmittelimporten vor.
Im September 2009 wurden in Importen aus Kanada Spuren einer gentechnisch ver-
änderten Leinsaat (Flachs)-Sorte mit dem Namen „Triffid“ entdeckt. Dies führte zu
etwas „Horror auf dem Feld“, denn Triffid war eigentlich der Titel eines Horror-
films aus den 1960er Jahren. Ein kanadischer Gentechnik-Designer wählte diesen
als Namenspatron für seine GV-Flachs-Sorte. Dass Triffid noch wächst, war eine
Überraschung, denn seit fast 10 Jahren gibt es keine Zulassung in Kanada mehr, in
der EU war diese Sorte nie erlaubt gewesen.
Dr. Armin Werner erörterte den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP)
aus Sicht der Landwirtschaft. Weltweit werden auf ca. 125 Mio. Hektar GVP an-
gebaut. Das entspricht der gesamten EU-weiten landwirtschaftlichen Nutzfläche.
GV-Mais (MON810) war in Deutschland von 2005 bis 2008 für den Anbau zu-
gelassen und auf bis zu 3.700 Hektar angebaut worden. Im April 2009 wurde
die Zulassung vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz (BMELV) ausgesetzt. In Deutschland gelten Abstandsregelungen,
um die Einkreuzung in konventionelle Maisfelder zu verringern. Beim Anbau von
GV-Mais muss ein Abstand von 150 m zu konventionellen und 300 m zu ökolo-
gischen Maisflächen eingehalten werden. In Brandenburg müssen seit 2008 auch
Mindestabstände von 800 m zu Naturschutzgebieten eingehalten werden, um so
Nicht-Ziel-Organismen vor möglichen Gefahren zu schützen.
 
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