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Eine Extrapolation der hier berichteten Ergebnisse auf Szenarien großflächigen An-
baus ist daher mit prinzipiellen Unsicherheiten behaftet, da über das Verhalten der
Unternehmen unter diesen Umständen keine Daten vorliegen.
Von den befragten Unternehmen ließen 33,3% externe Laboranalysen durchfüh-
ren. Lediglich zwei Unternehmen gaben an, in sehr geringem Umfang Investitionen
für Rückstellmuster und Kontrollen auf GVO getätigt zu haben. Wird ein ho-
her Ausreißerwert unberücksichtigt gelassen, entfallen die laufenden Zusatzkosten
hauptsächlich auf Dokumentation (88,9% der Betriebe; 4,79 C/t durchschnittliche
Kosten), Personal (61,1%; 3,82 C/t) und externe Analytik (55,6%; 4,79 C/t). Für
Beprobung, Material und Reinigung fallen zusammen 2,65 C/t an. Dies ergibt im
- nicht mit den jeweiligen Verarbeitungsmengen gewichteten - Mittel 23,70 C/t.
Lässt man einen weiteren Ausreißer weg, reduzieren sich die Zusatzkosten auf
im Durchschnitt 2,46 C/t. Die Gesamtkosten bewegen sich damit in einer Span-
ne zwischen etwa 5 und 50 Mio C/Jahr. Für die NKA nehmen wir einen Wert von
6 C/t an. Unabhängig davon, welche Werte letztlich als realitätsnäher betrachtet
werden, spielen die Zusatzkosten aus der „Koexistenz“ für die Ernährungsindus-
trie vermutlich eine untergeordnete Rolle, solange sich für Raps und Mais eine
GVO-Vermeidungsstrategie auf der Ebene der Betriebsstätte realisieren lässt.
12.3 Gesamtbewertung und Diskussion
Die NKA wird von der Konsument/innenbefragung dominiert. Da diese deutliche
Nutzenverluste anzeigt, ist auch die gesamte Nutzen-Kosten-Analyse negativ.
Im günstigsten Fall erbringt der Anbau von Bt-Mais (70% der Fläche) in Kom-
bination mit 50% HR-Raps einen jährlichen Wohlfahrtsverlust von „nur“ etwa
300 Mio. C. Dies setzt voraus, dass sich der GVP-Anbau nicht nachteilig auf die Ar-
tenvielfalt auswirkt und gleichzeitig Pflanzenschutzmittel in erheblichem Umfang
eingespart werden. Weiterhin darf nicht standardmäßig ersichtlich sein, ob Milch,
Fleisch (und Elektrizität) unter Verwendung von GVP erzeugt werden oder nicht.
Diese letzte Voraussetzung impliziert eine Verletzung von legitimen Informa-
tionserfordernissen. Die GVP-Eigenschaft ist eine sogenannte Vertrauenseigen-
schaft (credence goods; Caswell und Mojduszka 1996 ) : Die Verbraucher/innen
können ohne Kennzeichnung nicht selbst feststellen, ob ein Produkt unter Ver-
wendung von GVP-Biomasse hergestellt wurde oder nicht. Für Vertrauensgüter
kommt es ohne Kennzeichnung leicht zu Marktversagen. Auch andere Studien
berichten entsprechend, dass Konsument/innen über unzureichende Kennzeich-
nungsvorschriften verärgert sind (Moon and Balasubramanian 2004 ) . Ohne entspre-
chende Informationen kann die Konsumentensouveränität nicht effektiv ausgeübt
werden. Da die Methode der Nutzen-Kosten-Analyse jedoch gerade bezweckt, das
normative Prinzip der Konsumentensouveränität für die Untersuchung politischer
Entscheidungsoptionen nutzbar zu machen (Marggraf und Streb 1997 ) , können
diese Szenarien keine inhaltliche Bedeutung beanspruchen.
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