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Tab. 75: Merkmale der Bildungstypen der Heilquellen.
Merkmal
Bildungstyp
1
2
3
Bildungsgebiet
sehr groß
groß
mittel bis klein
Fließsystem
sehr tiefliegend
tiefliegend
oberflächennah
(mehr als 500 m)
(bis 500 m)
(bis 100 m)
Schutzfunktion der
sehr gut
gut, evtl. örtlich gemindert
lückenhaft
Überdeckung
Tritium
nicht vorhanden
meistens nicht vorhanden
vorhanden
mittlere Verweilzeit
sehr lang
lang
kurz
Temperatur
deutlich erhöht bis hoch
schwach erhöht
nicht erhöht
Zeit werden die Bemühungen zum Grundwasser-
schutz zunehmend durch Kooperationen der
Wasserversorgungsunternehmen und der Land-
wirtschaft im Einzugsgebiet unterstützt.
Heilwasservorkommens ab, welcher durch dessen
Genese charakterisiert ist. Die Kriterien für die
den neuen Richtlinien zugrunde liegenden drei
Bildungstypen sind in der Tab. 75 zusammenge-
stellt. Aus der durch diese Kriterien festgelegten
hydrogeologischen Situation ist dann abzuleiten,
inwieweit Schutzzonen erforderlich sind. In je-
dem Fall müssen Schutzzonen zum quantitativen
Schutz des Heilwasservorkommens ausgewiesen
werden, ein qualitativer Schutz dagegen ist je
nach örtlichen Verhältnissen ganz, eingeschränkt
oder gar nicht möglich. Dem qualitativen Schutz
wird das DVGW- Arbeitsblatt W101 (DVGW,
2006) zugrunde gelegt (Abschn. 4.7.1.1). Die
Ausweisung und die Festlegung des Schutzgebie-
tes erfolgt grundsätzlich in der gleichen Weise wie
bei Wasserschutzgebieten.
In Tab. 76 sind die für die Bildungstypen er-
forderlichen (+) bzw. nicht erforderlichen (-)
Schutzzonen zusammengestellt.
4.7.1.3 Heilquellenschutzgebiete
Der Begriff „Heilquellenschutzgebiete“ ist an und
für sich falsch, denn es gilt, Heilwässer 14 zu
schützen und nicht die Heilquellen. Konsequen-
terweise müsste es „Heilwasserschutzgebiete“
heißen. Der Begriff „Heilquellenschutzgebiete“
wurde durch die Wassergesetze und darauf fuß-
ende Rechtsverordnungen eingeführt, eine be-
griffliche Klärung ist jedoch bis jetzt nicht erfolgt.
Der Schutz von Heilwässern gilt zunächst der
Erhaltung ihrer Beschaffenheit (sog. qualitativer
Schutz). Heilwässer müssen aber auch quantitativ
geschützt werden, da außer der Beschaffenheit
auch das Dargebot einer Heilquelle innerhalb der
natürlichen Schwankungsbreite aus therapeuti-
schen Gründen konstant bleiben muss, insbeson-
dere - sofern vorhanden - der Gehalt an (gasför-
miger oder gelöster) Kohlensäure, von dem bei
vielen Heilquellen das Dargebot abhängt (sog.
quantitativer Schutz). Grundlagen vermittelt
M ICHEL (1997).
Zur Festlegung der „Heilquellenschutzgebie-
te“ wurden Richtlinien (gemeinsam von LAWA
und Deutschem Heilbäderverband e.V., Bonn)
aufgestellt. Sie sehen einen qualitativen und
quantitativen Schutz vor (L AWA , 1998). Erforder-
lichkeit und Größe der einzelnen Schutzzonen
hängen jedoch von dem sog. Bildungstyp eines
Tab. 76: Schutzzonen in Heilquellenschutzgebieten.
Bildungstypen
1
2
3
Schutzzonen
Zone A
+
+
+
Zone B
+
+
+
Qualitativer Schutz
Zone I
+
+
+
Zone II
-
(+)
+
Zone III
-
(+)
+
 
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