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4.7.1.4 Quellenschutzgebiete
kreislauf steht, einschließlich Gewässerbett bzw.
Grundwasserleiter. Die o.g. Belastungsstoffe kön-
nen auch geogen (z.B. Schwermetalle, Arsen)
sein. Generell sollte beachtet werden, dass kein
Stoff von vornherein ein „Belastungs-“ oder
„Schadstoff“ ist. Zu einem Belastungs- oder
Schadstoff (im hygienischen Sinn) wird ein Stoff
erst dann, wenn aufgrund seiner chemischer Ei-
genschaften und seiner Konzentrationen (P ARA -
CELSUS : „Sola dosis facit venenum!“ dt. „Allein die
Menge macht das Gift!“) eine schädigende Wir-
kung auf Organismen oder Biozönosen eintritt.
Der Stoff wird dann auch als toxisch bezeichnet.
Die Einstufung der Stoffe hinsichtlich ihrer Toxi-
zität erfolgt nach Grenzwerten. Bei einem Grenz-
wert handelt es sich generell um einen durch
Normen oder Rechtsvorschriften festgelegten
Wert für einen bestimmten Parameter, der nicht
über- bzw. unterschritten werden darf. Die Präzi-
sion und Richtigkeit des Analysenverfahrens
muss berücksichtigt werden.
Eine große Anzahl organischer Stoffe ist als
akut giftig, als chronisch toxisch, z.B. als kanzero-
gen (krebserregend) oder erbgutschädigend er-
kannt. Viele dieser Stoffe sind in der Verordnung
zum Schutz des Grundwassers ( Grundwasser-
verordnung - GrwV) vom 09. November 2010
(BGBl I, S. 1513) aufgeführt 15 . Der Umgang mit
diesen Stoffen ist in Verordungen der einzelnen
Bundesländer z.B. als „Verordnung zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen und über Fach-
betriebe“ vom März 2004 (Nordrhein-Westfalen)
geregelt. Als Ergänzung dazu dient für den Trans-
port von wassergefährdenden Stoffen der Katalog
wassergefährdender Stoffe, der als Ergänzung zu
der Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenmi-
nisteriums (BMI) vom 23. März 1990 „über die
nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe
und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefähr-
lichkeit“ erscheint und von Zeit zu Zeit aktuali-
siert wird. Die Stoffe (feste, flüssige und gasför-
mige) werden nach ihrer Wassergefährdung klas-
sifiziert, und zwar von Wassergefährdungsklasse
(WGK) 0 (im Allgemeinen nicht gefährdend) bis
3 (stark gefährdend). Die Bewertung des Gefähr-
dungspotenzials erfolgt aufgrund der in Versu-
chen erkannten Toxizität (Giftigkeit) gegenüber
Säugetieren, Bakterien und Fischen sowie nach
dem Abbauverhalten und der Langzeitwirkung.
Stoffinformationen hat R OTH in einer seit dem
Jahre 1982 erscheinenden Loseblattsammlung
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
schützt im § 30 „Besonders geschützte Biotope“
die Quellbereiche (Rahmenschutz). Vollzogen
wird der Schutz über die Landschaftsgesetze (LG)
der Länder. In Nordrhein-Westfalen fällt der
Schutz der Quellen unter den § 62. Die Quellen,
die den Anforderungen für den § 62 entsprechen,
werden im Biotopkataster des Landes erfasst.
Dieses umfasst generell alle besonders geschütz-
ten Biotope und wird beim Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen (LANUV) geführt 24 . Kalk-
tuffquellen sind als prioritäre Lebensräume sogar
durch die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie
auf europäischer Ebene besonders geschützt.
Bei der Abgrenzung der Quellbereiche aus na-
turschutzfachlicher Sicht werden häufig die glei-
chermaßen geschützten Quellbäche hinzuge-
nommen und bei zahlreich auf engem Raum auf-
tretenden Quellen die Quellkomplexe geschützt.
4.7.2 Ursachen der
Grundwasserbelastung
Im Lösungsinhalt eines Wassers können hinsicht-
lich der Zusammensetzung folgende Anteile un-
terschieden werden:
Geogene Lösungsinhalte sind natürlich, stam-
men überwiegend aus den durchflossenen
grundwasserleitenden Schichten. Ihre Konzen-
trationen hängen von den Gesteinseigenschaften
und den die Löslichkeit und den Transport be-
stimmenden physikalisch-chemischen Eigen-
schaften ab, die wiederum durch den Grundwas-
sertyp zu ermitteln sind (Abschn. 3.9.7.5).
Anthropogene (griech.
(„anthro-
pos“) = Mensch) (oder biogene ) Lösungsinhalte
gehen von vielen menschlichen Tätigkeiten aus,
durch welche die natürlichen physikalisch-che-
mischen Eigenschaften des Grundwassers verän-
dert werden. Die Einwirkung auf den Gewässer-
zustand durch nachteilige Faktoren, z.B. Belas-
tungsstoffe, wird als Gewässerbelastung bezeich-
net (DIN 4049-2). Nach DIN 4049-1 versteht
man unter Gewässer fließendes und stehendes
Wasser, das in Zusammenhang mit dem Wasser-
νϑρωποσ
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