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Nach der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai
2001 (Artikel 2) müssen Trink- und Tafelwässer
die dort festgelegten Grenzwerte einhalten.
Die genannten Konzentrationen für die Krite-
rien weichen von den in Deutschland geltenden
balneologischen Begriffsbestimmungen ab. Es ist
deshalb deutlich zu machen, dass die Begriffe
„Mineralwasser“ und „Heilwasser“, die früher
identisch waren, soweit es den Lösungsinhalt be-
traf, heute in diesem Sinne nicht mehr gleich
sind. Nur für Heilwässer trifft noch der Grenz-
wert des Massenanteils von w = 1 000 mg/kg ent-
sprechend den „Nauheimer Beschlüssen“ zu. Die
aus EG-Wirtschaftsgründen getroffene Abwer-
tung des Mineralwasser-Begriffs muss hydrogeo-
logisch als wenig glücklich empfunden werden,
da Mineralwasser neuer Definition geohydroche-
misch nichts Besonderes darstellt, solches alter
Definition aber nicht gleich Heilwasser ist; dazu
gehört außer der besonderen geohydrochemi-
schen Eigenschaft eine balneologische Anerken-
nung. Ein einprägsamer Ersatzbegriff für das
klassische „Mineralwasser“ fehlt bislang.
Für die Klassifizierung der Heilwässer (nach
den Begriffsbestimmungen: Charakterisierung)
werden alle Ionen einer Wasseranalyse herange-
zogen, deren Gehalte mindestens 20 % Stoffmen-
genanteil der Äquivalente betragen und zwar in
der Reihenfolge Kationen und Anionen, jeweils
nach abnehmenden Gehalten. Der Analysenum-
fang ist in den Begriffsbestimmungen vom April
2005 festgeschrieben. Dabei wird zwischen einer
Großen Analyse (alle 10 Jahre) und einer Kon-
trollanalyse (alle 2 Jahre) unterschieden. In der
Klassifizierung werden die Kationen Na + , K + ,
Mg 2+ , Ca 2+ und die Anionen Cl - , SO 4 2- und
HCO 3 - berücksichtigt. Ferner werden adjekti-
visch zu den Artbezeichnungen solche Ionen ge-
setzt, die zwar in aller Regel die Grenze von 20 %
Stoffmengenanteil der Äquivalente nicht errei-
chen, medizinisch jedoch besonders wirksam
sind, wenn festgelegte Grenzwerte erreicht oder
überschritten werden:
Eisen-haltige Wässer
w (Eisen)
20 mg/kg (früher 10 mg/kg)
Jod-haltigeWässer
w (Iodid)
1 mg/kg
Schwefel-haltigeWässer
w (Sulfidschwefel)
1 mg/kg
Tab. 66: Kriterien zur Bezeichnung von Mineral-, Quellen- und Heilwässern.
Kriterium
Parameter
Massenkonzentration
β
(X)
mg/l
sehr geringer Mineralgehalt:
fester Rückstand
< 50
geringer Mineralgehalt:
fester Rückstand
< 500
hoher Mineralgehalt:
fester Rückstand
> 1 500
HCO 3 -
Hydrogenkarbonat- (Bikarbonat-) haltig
> 600
Sulfat-haltig
SO 4 2-
> 200
Cl -
Chlorid-haltig
> 200
Ca 2+
Calcium-haltig
> 150
Magnesium-haltig
Mg 2+
> 50
F -
Fluorid-haltig
> 1
Eisen-haltig
Fe 2+
> 1
Säuerling
CO 2
> 250
Na +
Natrium-haltig
> 200
geeignet für Natrium-arme Ernährung
Na +
< 20
 
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