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Abb. 87: Grundwasser-Typendiagramm mineralarmer
Wässer (Stoffmengenanteile der Äquivalentkonzentra-
Abb. 88: Vierstoffdiagramm zur qualitativen Charak-
terisierung von Wässern nach Kennzahlen-Intervallen
(Stoffmengenanteile der Äquivalentkonzentrationen
1
z X
tionen
in Prozent)
1
z X
in Prozent) (nach F URTAK & L ANGGUTH , 1967).
(nach F URTAK & L ANGGUTH , 1967).
Heilwässer festgelegt, also für natürliche Wässer
aus Heilquellen, die medizinisch nachgewiesene
krankheitsheilende, lindernde oder verhütende
Eigenschaften haben (H ÖLL , 1965).
Diese Typisierung wurde aber auch früher bei
allen anderen Mineralwässern angewandt. In den
Richtlinien des EG-Rates vom 15. Juli 1980 „zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglie-
derstaaten über die Gewinnung und den Handel
mit natürlichen Mineralwässern“ und für die
Bundesrepublik Deutschland daran anschließend
in der „Verordnung über natürliches Mineralwas-
ser, Quellenwasser und Tafelwasser (Mineral-
und Tafelwasser-Verordnung)“ vom 1. August
1984 (BGBl I, S. 1036) in der Fassung vom 1. De-
zember 2006 wird definiert, dass ein „natürliches
Mineralwasser“ ein bakteriologisch einwandfrei-
es Wasser ist, das seinen Ursprung in unterirdi-
schen, vor Verunreinigungen geschützten Was-
servorkommen hat und aus einem oder mehre-
ren natürlichen oder künstlich erschlossenen
Quellen (Bohrbrunnen) gewonnen wird. Es un-
terscheidet sich von natürlichem Trinkwasser
durch seine Eigenart (Mineralien, Spurenele-
mente) und seine ursprüngliche Reinheit. Zur
Etikettierung und Bezeichnung sind Kriterien
(Tab. 66) für die erforderlichen Konzentrationen
festgelegt. Zur Durchführung erging die „Allge-
meine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung
über natürliches Mineralwasser, Quellenwasser
und Tafelwasser“ am 26. November 1984.
 
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