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4.4.2 Verkehrswege
Zu den Verkehrswegen zählen mit Ausnahme der Gewässer alle Objekte und Ein-
richtungen, welche unmittelbar oder mittelbar Verkehrszwecken dienen:
Autobahnen, Straßen und Wege,
Flughäfen,
Eisenbahnen, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen,
sowie zugehörige Bauwerke, wie Brücken, Tunnel, Unterführungen, Bahnhöfe,
Abfertigungs- und Wartungsgebäude u.ä..
Gemäß den Ausführungen zur Generalisierung (vgl. 4.3) können in großmaßstä-
bigen Karten (M 1:10.000) alle wesentlichen Objekte lagerichtig und grundriss-
treu entsprechend ihrer Ausdehnung dargestellt werden, d.h. Straßen und ausrei-
chend breite Wege durch eine Doppellinie und Bahngleise durch ihre Achsen. Die
Verkehrsbedeutung ist allenfalls durch einen Schriftzusatz ersichtlich (z.B. A 24).
Bereits ab 1:25.000 könnten viele Straßen nur noch einlinig und damit nicht mehr
ausreichend unterscheidbar wiedergegeben werden. Um jedoch ein differenziertes
Verkehrsnetz zu erhalten, erfolgt hier bereits der Übergang zur Darstellung durch
lineare Signaturen. Straßen und Wege werden nicht mehr entsprechend ihrer tat-
sächlichen Breite, sondern nach Bedeutung sowie Ausbauzustand unterschieden.
Abb. 4.4.3: Beispiele für die Signaturendarstellung von Straßen und Wegen (nach Hake
u.a. 2002)
Für die Wiedergabe mehrgleisiger Bahnstrecken wären ab o.g. Maßstab Verbreite-
rungen erforderlich. Daher werden sie ebenfalls durch Signaturen ersetzt, welche
nur noch zwischen ein- und mehrgleisig unterscheiden.
Abb. 4.4.4: Beispiele für die Signaturendarstellung von Eisenbahnen (nach Hake u.a. 2002)
 
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