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Ab 1:25.000 ist die Wiedergabe der Bebauung infolge von Grundrissvereinfachun-
gen und Zusammenfassungen bei Gebäuden, sofern diese die Minimalgröße von
7,5 ® 7,5 m 2 unterschreiten, nur noch grundrissähnlich . Dieser Prozeß setzt sich ab
1:50.000 deutlich fort. Bei Siedlungen in offener Bauweise mit Einzelhausbebau-
ung, Gärten und Hofräumen, wie etwa im Bereich von Vorstädten, wird dieses
Charakteristikum durch Reduzierung der Einzelgebäude weitgehend aufrechter-
halten. In eng bebauten Bereichen, wie Altstadtkernen und Innenstädten, also bei
geschlossener Bauweise , ist eine Zusammenfassung zu sog. Blöcken erforderlich,
d.h. kleinere Straßen, Vorgärten und Hofräume fallen in zunehmenden Maße weg.
Die Darstellungen wirken durch die Generalisierung bereits ab 1:100.000 sehr
schematisiert, so dass heute teilweise nur noch eine Umrisswiedergabe der Sied-
lungen mit einer Unterscheidung von offener und geschlossener Bauweise durch
eine entsprechende Farbgebung üblich ist.
Ab 1:500.000 ist schließlich der Übergang zur Umrissdarstellung zwingend. Die-
se kann bei entsprechender Ausdehnung für große Städte bis etwa 1:5 Mill. beibe-
halten werden. Kleinere Siedlungen müssen zunehmend durch nach Einwohner-
zahlen gestufte Signaturen ersetzt werden bzw. mit kleiner werdendem Maßstab
wegfallen. Kriterium hierfür ist neben der Einwohnerzahl auch die verkehrstechni-
sche, administrative und kulturelle Bedeutung.
Abb. 4.4.2: Beispiel für Siedlungssignaturen und -beschriftung in kleinmaßstäbigen Kar-
ten (Schweizerischer Mittelschulatlas, Imhof 1962)
 
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