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3.3.1 Polarverfahren
Die den tachymetrischen Verfahren zugrunde liegende Messmethode wird in der
Vermessungskunde als Polares Anhängen bezeichnet. Nach Aufbau des Messin-
struments (Tachymeter oder Messtisch) auf einem Festpunkt F , dessen Lan-
deskoordinaten und -höhe bekannt sind, werden der Horizontalwinkel b , der Ze-
nitwinkel z und die Horizontalstrecke s zum Neupunkt P gemessen. Sind der
Standpunkt F 1 und eine weiterer Festpunkt F 2 in einem Koordinatensystem kar-
tiert, so können der Winkel b und die Strecke s direkt maßstäblich abgetragen
werden. Man erhält ohne weitere Rechnung den Neupunkt.
Abb. 3.3.1 : Bestimmung von Objektkoordinaten durch Polares Anhängen und Höhenbe-
stimmung durch trigonometrische Höhenmessung
Für die Berechnung von Landeskoordinaten x,y (bzw. R,H beim Gauß-Krüger-
System) und der Höhe h ergibt sich entsprechend Abb. 3.3.1:
x = x 1 + s · cos t 1,P
mit
t 1,P = t 1,2 + b -400
y 2 - y 1
y = y 1 + s · sin t 1,P
t 1,2 = arctan -------
x 2 - x 1
h = h F + s · cot z + ( i F - i P )
Von großer Bedeutung als ‚klassisches' Verfahren der Landesaufnahme war über
viele Jahrzehnte die Messtischtachymetrie . Bei dieser Methode wurden die mittels
des auf einem Messtisch befindlichen Tachymeterinstruments, der sog. Kippregel,
ermittelten Messwerte (Horizontalwinkel, Strecke, Höhenunterschied) unmittelbar
vor Ort kartiert. Nach Aufnahme einer genügenden Anzahl von Punkten wurden
 
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