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Abb. 6.47 Werkhof Bau AG Bauunternehmung, Zürich
Heute benötigt jedes Unternehmen eine angepasste, umfassende EDV als internes und
externes Informations- und Kommunikationssystem, das meist in einer Zentralfunktion im
Unternehmen konzernweit einheitlich konzipiert und unterhalten wird. Die EDV wird heu-
te in allen Abteilungen angewandt und muss intern und extern weitgehend kompatibel sein.
Während der Angebotsbearbeitung und Bauausführung kann sie z.B. wie folgt genutzt werden:
• FrüherfassungvonProjektdatenzwecksbessererEigeninformationundzurgezielten
Beratung des Bauherrn
• Unterstützung technischer Workflow-Prozesse während der Planung und Projektie-
rung sowie zur Beeinflussung der Bauabläufe
• SteuerungeinesAuftragswährendderSubmissions-,Ausführungsvorbereitungs-und
Ausführungsphase
Zudem werden heute zur zeitgerechten Bottom-up-Information des Managements Ma-
nagementinformations- und -steuerungssysteme (MIS) verwendet.
6.9.4
Niederlassungen und Beteiligungen bei Grossunternehmen
Das Netz von Niederlassungen und Beteiligungen von Bauunternehmen hat sich in den
letzten Jahren entscheidend verändert. Waren Aufbau und Pflege eines weit verzweigten
und weit reichenden Netzes von Filialen in den 70er und 80er Jahren bei gro￟en Unter-
nehmen noch ein absolutes Muss, um Regionalität zu erlangen, ist heute bei allen Unter-
nehmen eine Straffung auf wenige, effizient arbeitende Niederlassungen erkennbar.
Am Beispiel der Basel AG ist diese Tendenz gut nachzuvollziehen. Seit dem Zusammen-
schluss von X AG, Y AG und Z AG kann bei der Neustrukturierung vor allem bei der ehema-
ligen Y AG als klassischem Stra￟enbauer eine Konzentration und Zusammenfassung in den
einzelnen Regionen beobachtet werden. Allein in der Ostschweiz wurden drei bis vier Nie-
derlassungen zusammengefasst. Auch bei Allround AG, Bau AG und Infra AG sind ähnliche
Bestrebungen im Gange. Diese Trendwende spiegelt die aktuellen Bemühungen, sich den
veränderten Wettbewerbsbedingungen des Marktes anzupassen, wider. Durch die veränder-
ten Zuschlagskriterien der neuen, liberaleren Submissionsverordnungen ermöglicht, zeigen
diese Zusammenlegungen einen gangbaren Weg zur Vereinfachung der Konzernstrukturen
auf. Konkret bedeutet dies, dass man nicht mehr unbedingt in der ausschreibenden Gemein-
de oder Kanton über einen Geschäftssitz verfügen muss, um Aufträge zu erhalten.
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