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Abb. 6.29 Struktur eines Baukonzerns mit dezentralen Regionalorganisationen und
Zentralabteilungen
an, der dem zuständigen Vorstand vorgelegt werden muss. Der Niederlassungs- bzw. Spar-
tenleiter ist voll verantwortlich für die Beschaffung und Abwicklung der Aufträge sowie
für die Ertragslage der Niederlassung bzw. Division. Die Niederlassungen oder Divisionen
werden meist als Profit-Center oder seltener als Investment-Center geführt. Der finanzielle
Handlungsspielraum gegenüber Dritten ist nach oben meist eingeschränkt, z.B. bedürfen
• Aufträge,dieeinebestimmteSummeüberschreiten,und
• Grossinvestitionen
der Zustimmung des Vorstands. Dies ist bei Grosskonzernen firmenintern durch Richt-
linien hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geregelt.
Baukonzerne mit Regionalorganisationsstruktur (Abb. 6.29 ) haben in den Regionen
Niederlassungen - quasi selbstständige Unternehmen, die sich kaum von den grösseren
mittelständischen Bauunternehmen (MU) unterscheiden - die meist das Gesamtspektrum
Bauen der Region abdecken. Sie werden in der Regel von einem technischen und kauf-
männischen Niederlassungsleiter geführt.
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