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Im Folgenden sollen daher die einzelnen Organisationsperspektiven genauer dargelegt
werden, bevor näher auf die organisatorische Gestaltung in Bauunternehmen eingegan-
gen wird.
6.2
Grundlagen der Organisation
6.2.1
Die instrumentale Organisationsperspektive
Die instrumentale Sichtweise versteht die Organisation als Instrument zur Zielerreichung
und als Mittel zur effizienten Führung von Organisationen. Ihrer Funktion als Führungs-
instrument wird die Organisation in dem Mass gerecht, wie durch bestimmte, formale
Regelungen die Organisationsaufgabe, der Organisationszweck, erfüllt wird.
Die instrumentale Sichtweise geht auf den Scientific-Management-Ansatz von F. W.
Taylor [ 13 ] zurück. Taylors Ansätze beruhen auf der Hypothese der funktionalen Speziali-
sierung und der Entlohnung nach dem Leistungsprinzip und beziehen sich auf Industrie-
unternehmen. Fast zeitgleich entwickelte H. Fayol [ 2 ] die auf Verwaltungsorganisationen
bezogenen administrativen Ansätze. Fayol geht von der Hypothese aus, dass in einer gut
funktionierenden Organisation eine übersichtliche und eindeutige Beziehung zwischen
ihren Elementen besteht. Die Konkretisierung dieser Elemente und ihrer Beziehungen
erfolgte dann durch die klassische betriebswirtschaftliche Organisationslehre, deren wich-
tigster Vertreter, H. Kosiol [ 6 ], die ersten Ansätze zu einer geschlossenen, abstrakt de-
duktiven Organisationslehre weiterentwickelte. Bis heute wurde diese immer wieder auf-
gegriffen und modifiziert.
Zu den Elementen der Gebilde- und Prozessstruktur von Organisationen, die einer
Formalisierung zugänglich sind, zählen:
• Aufgaben und Aktivitäten: Aufgaben stellen die zur Verwirklichung der Unterneh-
mensziele notwendigen Sollleistungen dar. Sie sind „Zielsetzungen für zweckbezogene
menschliche Handlungen“. Um diese Sollleistungen bzw. Zielsetzungen erreichen zu
können, sind verschiedene, aufeinander folgende Aktivitäten zu ergreifen.
• Kompetenzen und Verantwortlichkeiten: Das Recht, im Hinblick auf die Aufgaben-
erfüllung zu handeln und die dafür notwendigen Massnahmen einzusetzen, wird als
Kompetenz bezeichnet. Aus der Verpflichtung, Aufgaben und Kompetenzen richtig
nachzukommen, geht die Verantwortung dafür hervor.
• StellenundStellengruppen:EinzelneodermehrereTrägervonAufgaben,Kompeten-
zen und Verantwortlichkeiten wie Menschen und Kombinationen von Menschen und
Maschinen können als Stellen bezeichnet werden; Stellen mit Leitungsaufgaben werden
Leitungsstellen oder Instanzen genannt. In Stellengruppen werden mehrere Stellen, die
gemeinsame oder direkt zusammenhängende Aufgaben erfüllen, zusammengefasst.
Stellengruppen werden auch Abteilungen genannt und sind meistens einer Leitungs-
stelle unterstellt.
 
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