Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Solidarische Haftung gegenüber dem Bauherrn (Besteller) und anderen Dritten hei￟t,
dass ein Gläubiger nach seiner Wahl von allen einen Teil oder von jedem das Ganze for-
dern kann. Wird der gemeinsame Werkvertrag durch ein ARGE-Mitglied verletzt, so ha-
ben auch die übrigen Gesellschafter dafür einzustehen. Intern kann ein belangter Gesell-
schafter auf die Mitgesellschafter nach den Regeln über die Aufteilung von Gewinn und
Verlust Rückgriff nehmen. Die solidarische Haftung gilt auch bei der „unechten“ ARGE
und ist dort besonders zu beachten.
Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters
Scheidet ein Gesellschafter aus der ARGE aus, so haftet er auch weiterhin für Verpflich-
tungen, die die ARGE oder er selbst vor dem Stichtag des Ausscheidens eingegangen sind.
Dies gilt gegenüber Dritten (besonders dem Bauherrn), aber auch hinsichtlich allfälliger
Regressrechte der verbleibenden Gesellschafter.
Haftung nach Auflösung der Gesellschaft
Die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden durch die Auflösung der Gesellschaft
nicht geändert. Insbesondere gilt dies für die Haftung aus Gewährleistung.
Nach Beendigung der ARGE haften die Gesellschafter weiterhin gegenüber Dritten,
insbesondere gegenüber dem Bauherrn, und unter sich als Regressschuldner.
5.5.5
Beendigung der ARGE
Aulösung
Die wichtigsten Gründe für die Auflösung einer ARGE sind:
• SiehatihrenZweckerfüllt.
• DieErreichungihresZwecksistnichtmehrmöglich.
• TodeinesGesellschafters,fallsnichtvorgängigvereinbartwurde,dassdieGesellschaft
mit den Erben fortbestehen soll
• ZwangsverwertungdesLiquidationsanteilseinesGesellschafters
• KonkurseinesGesellschafters
• gegenseitigeÜbereinkunft
• AblaufderZeit,aufderenDauerdieGesellschafteingegangenwurde
• richterlichesUrteil
Nach ARGE-Vertrag wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn
• dasBauwerkabgenommenwurdeundsomitderZweckderARGEerreichtist,
• dieGesellschafter,unterVorbehaltderRechteundAnsprücheDritter(insbesondere
des Bauherrn/Bestellers), die Auflösung einstimmig beschlie￟en,
• dieZeit,aufderenDauerdieARGEallenfallseingegangenwurde,abgelaufenist.
Search WWH ::




Custom Search