Civil Engineering Reference
In-Depth Information
• Kosteneinhaltungbzw.-unterschreitung
• Termineinhaltung
Die Baustellenleitung mit Baustellenchef und seinem Bauführer haben folgende Aufgaben
zu erfüllen und verfügen über die entsprechenden Kompetenzen:
Aufgaben
• LeitungderARGEaufderBaustelle
• SicherstellungeinesreibungslosenBaustellenablaufs
• SicherstellungdesfachgerechtenEinsatzesundUnterhaltsdesGesellschafterinventars
• Ausmaßerstellung
• BehandlungvonZahlungsbegehren
• ÜberprüfungderQualifikationenderArbeitnehmer
• BenachrichtigungderGesellschafterüberdenEinsatzvonMietinventarundMeldung
über Stillstandszeiten
• EinsatzvonBaumaschinenundBetriebsinventar
• Betreiben,UnterhaltenundDurchsetzendesQualitätsmanagementsystemsdurchden
Qualitätsmanager
Kompetenzen
• AlleKompetenzenzurGewährleistungeinesreibungslosenundplanmäßigenoperati-
ven Baustellenablaufs im Rahmen des Werkvertrags und der Vorgaben der ARGE bzw.
Baukommission
• Vorschlagen bzw. Treffen angemessener Korrekturmaßnahmen bei Verzug der Leis-
tungserstellung
5.5.4
Haftung der ARGE
Haftung der Gesellschafter intern
Bei leichter Fahrlässigkeit haten die Gesellschater nach den Beteiligungsquoten, sonst
hatet der schuldige Gesellschater allein. Für vom ARGE-Personal verursachte Schäden
haten die Gesellschater im Verhältnis der Beteiligungsquoten.
Haftung der Gesellschafter nach außen
Primäre, unbeschränkte, solidarische Haftung
Die Gesellschafter der ARGE haften primär, unbeschränkt und solidarisch. Primäre
Haftung bedeutet, dass jeder Gesellschafter zuerst mit seinem Vermögen haftet. Bei Kol-
lektivgesellschaften dagegen haften zuerst die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermö-
gen und erst dann die Gesellschafter.
Durch die unbeschränkte Haftung haftet jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Ver-
mögen.
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