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Abb. 5.28 Innen- und Au￟enverhältnis einer deutschen ARGE
Die „unechte“ ARGE
Unter einer „unechten“ ARGE versteht man im Bauwesen eine Arbeitsgemeinschaft, bei
der die Gesellschafter nur nach au￟en als Personengemeinschaft auftreten (Abb. 5.29 ), im
Innenverhältnis aber das entscheidende Kriterium des gemeinsamen Zusammenwirkens
zum Erreichen eines gemeinsamen Zwecks fehlt. Bei einer „unechten“ ARGE bearbeitet
jeder Unternehmer den ihm zugewiesenen Anteil an einem Bauwerk selbstständig, ohne
Zusammenschluss der Kräfte und Mittel. Man spricht auch von einer vertikal getrennten
ARGE. Diese Form wird oft bei einer Arbeitsgemeinschaft zwischen z.B. einem Bauunter-
nehmen und einem Anlagenbauer bei der schlüsselfertigen Herstellung einer Industrie-
anlage angewandt.
Im Innenverhältnis erfolgt die Arbeitsabwicklung getrennt, jeder ist für Abwicklung
seiner spezifischen Arbeiten eigenverantwortlich. Die Schnittstellen und der Fertigstel-
lungszustand einzelner Bauteile müssen aufgrund der meist kurzen Fertigstellungstermine
sorgfältig geplant und überwacht werden, da ein Teil der Montage der Anlagen während
der Bauausführung zeitlich parallel erfolgen muss. Hier ist eine besondere Feinabstim-
mung während der Bauausführung notwendig.
Die ARGE-Baustelle wird im Regelfall durch einen Vertreter des mit der Federführung
betrauten Gesellschafters geleitet. Die Organisation ist unter der verantwortlichen Bau-
stellenführung gemä￟ den Gewerken in zwei selbstständige Unterorganisationen aufge-
teilt (z. B. Organisation der Bauausführung sowie des Anlagenbauers mit eigenen Chefs
 
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