Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Tab. 5.4 ARGE-Bildung - Agieren oder reagieren
Vor Eingabe des Angebots
Nach Eingabe des Angebots
Strategische Entscheidung: Agieren
Akzeptieren vorgegebener Fakten: Reagieren
• EinflussnahmeaufdasAngebot
- Preisgefüge beeinflussen
- Wirtschaftliche und technologische Vor-
teile wahrnehmen
• StärkungdereigenenPosition
• Zusammenarbeitfixieren
• DerEinflussaufdiePreisgestaltungistgering
• DiePartnerwahlistvorgegeben:
- Durch den Bauherrn
- Durch den Preis
• DieRahmenbedingungensindbereits
festgelegt
Die Bildung einer ARGE nach Angebotsabgabe erscheint in den meisten Fällen nicht sinn-
voll, da kaum noch Spielraum hinsichtlich der Preisgestaltung besteht (Tab. 5.4 ). Das Ein-
beziehen von Konkurrenten nach der Angebotsabgabe wird meist in sanfter Form vom
Bauherrn erzwungen, um z.B. einen lokalen Unternehmer an dem Projekt zu beteiligen.
In solchen Fällen ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen genau festzulegen, und sinn-
voll, dem „Zwangspartner“ eine Minderheitsbeteiligung mit beschränkter Mitsprache an-
zubieten. In der Organisation bindet man ihn dort ein, wo er optimal hilfreich sein und die
eigenen Entscheidungen kaum stören kann.
5.5.2
Arten von Arbeitsgemeinschaften
In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Arbeitsgemeinschaften der Bauunter-
nehmer üblicherweise die Rechtsform der einfachen Gesellschaft. Eine einfache Gesell-
schaft ist die vertragsmä￟ige Verbindung von zwei oder mehr Personen zur Erreichung
eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.
Als Gründe für die einfache Rechtsform können genannt werden:
• Subsidiärform:IndieserGesellschaftsformhaftetjederPartner;beiAusfalleinesPart-
ners haften die anderen Partner. In der Regel sind bei der Bildung einer ARGE die Vor-
aussetzungen für eine andere Gesellschaftsform als die der einfachen Gesellschaft nicht
gegeben.
• Leitbild:ImGegensatzzurAktiengesellschaftalsPublikums-undKapitalgesellschaft
liegt der einfachen Gesellschaft kein Leitbild zugrunde.
• Formerfordernis:DieGründungistunkompliziert,dadieeinfacheGesellschaftform-
frei entstehen kann. Obwohl ein Gesellschaftsvertrag mündlich abgeschlossen werden
kann, ist die Schriftform dringend empfohlen.
• Rechtsform:keinHandelsregistereintrag
• Organisationsform: Die gesetzlichen Bestimmungen über die Organisation sind dis-
positiver Natur, d.h. die Gesellschafter können sich frei organisieren.
 
Search WWH ::




Custom Search