Civil Engineering Reference
In-Depth Information
5.5
Arbeitsgemeinschaften
Die zwischenbetriebliche, zeitlich begrenzte Zusammenarbeit auf gesellschaftsvertragli-
cher Basis im Hinblick auf das gemeinsame Erbringen einer projektspezifischen Bauleis-
tung wird üblicherweise als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bezeichnet. Die Arbeitsgemein-
schaft gehört zu den Ad-hoc-Kooperationen (Abb. 5.15 ). Auch auf dem internationalen
Baumarkt haben sich die Arbeitsgemeinschaften bewährt; man bezeichnet solche Verbin-
dungen als Joint Venture.
Arbeitsgemeinschaften bestehen oft zwischen
• lokalenPartnern(zurbesserenErschließungvonKontakten,NutzungvonRessourcen
etc.),
• BauunternehmenundAnlagenbauer,
• sichergänzendenBauunternehmen.
Die Tätigkeit in einer Arbeitsgemeinschaft ist für viele Bauunternehmen zur Routinean-
gelegenheit geworden. Arbeitsgemeinschaften werden sowohl zur Realisierung von Gross-
projekten (z.B. Kraftwerkbau) wie auch von kleineren Objekten gebildet.
Im Bauwesen gibt es mehrere Arten von Arbeitsgemeinschaften sowohl auf Auftrag-
nehmer- wie auf Auftraggeberseite, z.B.:
• Planerkonsortien(ZusammenschlussvonArchitektenundIngenieurenzuPlanungs-
und Bauleitungsgemeinschaften)
• Bauunternehmerkonsortien (zur gemeinsamen Erstellung eines Bauwerks aufgrund
eines Werkvertrags)
• Bauherrenkonsortien(zurgemeinsamenErstellungeinerÜberbauung)
5.5.1
Gründe für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
Die Gründe für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft lassen sich zwei Interessenssphä-
ren zuordnen:
• InteressendesBauherrn/Auftraggebers
• InteressenderUnternehmen
Motive des Bauherrn für die Bildung einer ARGE
Eine Arbeitsgemeinschaft bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, mehrere Unternehmen
bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Dies kann für ihn aus geschäftlichen oder
politischen Gründen von Vorteil sein, z.B. um
• langfristigeBindungenaufrechtzuerhaltenoder
• lokaleFirmen,dieeinzelnnichtdieKapazitäthaben,beauftragenzukönnen.
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