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Abb. 4.14 Definition: Kernkompetenzen eines Bauunternehmens [ 12 ]
Die Kernkompetenzen dienen zur strategischen Leistungsabgrenzung und Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Mitbewerbern am Markt. Bauunternehmen mit
Kernkompetenzen müssen die in Abb. 4.14 dargestellten Merkmale erfüllen.
Der Aufbau von Kernkompetenzen ist sehr herausfordernd für das Unternehmen. Er
erfordert mehr als nur eine horizontale und/oder vertikale Vernetzung eigener Kompe-
tenzen und verlangt, über die eigenen organisatorischen Grenzen zu wirken. Die Wirkun-
gen der eigenen Kernkompetenzen vervielfältigen sich, indem Synergien in verschiedenen
Sparten des Unternehmens geweckt werden.
Deshalb werden zum Erbringen einer Kundenleistung Kooperationen eingegangen
oder Subunternehmer in Bereichen eingesetzt, in denen das Unternehmen keine Kern-
kompetenzen aufweist und daher die Leistung kostengünstiger im Wettbewerb am Markt
einkaufen kann. So wird sichergestellt, dass man die Kostenführerschaft anstrebt. Auf die-
se Entwicklung müssen sich die internen Servicefunktionen und -abteilungen ausrichten.
Jedes Unternehmen muss für sich herausfinden, welches die eigenen Kernkompetenzen
sind.
Instandhaltungsarbeiten an Baumaschinen und sonstigen Anlagen beispielsweise sind
für Bauunternehmen im Allgemeinen keine eigentlichen Kernkompetenzen. Daher gehö-
ren Tank- und Waschanlagen, Fuhrpark, diverse Werkstätten zu den potenziellen Out-
sourcingkandidaten.
Leistungen, die keine Kernkompetenzen sind, können z. B. von einem Outsourcing-
Bauhof oder durch das eigene Unternehmen erbracht werden, wenn die Wirtschaftlich-
keitsprüfung ergibt, dass die internen Kosten geringer sind als der externe Marktpreis oder
dass eine höhere Bereitstellungssicherheit bei Schlüsselgeräten und damit ein erhöhter Zu-
griff gewährleistet ist. Zu diesem Zweck können Bauunternehmen gemeinsame Bauhöfe
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