Civil Engineering Reference
In-Depth Information
• Konsortien
Konsortien sind Anbietergemeinschaften, bei denen sich eine begrenzte Anzahl recht-
lich selbstständiger [ 1 ] Unternehmen mit gleichen und/oder sich ergänzenden Tätig-
keiten zu einer projektbezogenen und damit zeitlich begrenzten Kooperation zusam-
menschliesst [ 18 , 44 ].
Als offene Konsortien werden dabei Anbietergemeinschaften bezeichnet, bei denen der
Vertragsabschluss des Auftraggebers nicht mit einzelnen Anbietern, sondern mit dem
Konsortium erfolgt, das somit als Auftragnehmer fungiert. Die einzelnen Konsortial-
partner haften dabei in der Regel gesamtschuldnerisch [ 18 ].
Bei stillen Konsortien dagegen übernimmt einer der Konsortialpartner im Aussenver-
hältnis gegenüber dem Auftraggeber als General- bzw. Totalunternehmer die Alleinver-
antwortung zur Leistungserfüllung [ 1 ]. Der als GU bzw. TU fungierende Konsortialpart-
ner schliesst wiederum mit den anderen Konsortialpartnern einen Konsortialvertrag
ab, in dem diese das Leistungsversprechen aus dem GU- bzw. TU-Vertrag mit überneh-
men. Das stille Konsortium unterscheidet sich somit vom „reinen“ Total- bzw. General-
unternehmer durch die Gestaltung des Innenverhältnisses (Anbieterkooperation statt
Subunternehmerverhältnis). Vom offenen Konsortium unterscheidet es sich dagegen
durch die Gestaltung des Aussenverhältnisses (ein Ansprechpartner für Haftungs- und
Gewährleistungsfragen statt mehrerer möglicher Ansprechpartner) [ 18 ].
• Arbeitsgemeinschaften(Argen)
Arbeitsgemeinschaften bedeuten wie Konsortien einen Zusammenschluss verschiede-
ner Unternehmen zur Erfüllung einer zeitlich begrenzten Aufgabe. Während jedoch
ein Konsortium eine Liefer- bzw. Produktionsgemeinschaft selbstständiger Partner
darstellt und die Leistungserbringung durch die als Einzelunternehmen fungierenden
Konsortialpartner erfolgt, ist die Arbeitsgemeinschaft als eigenständiges, zum Zweck
der Leistungserbringung gegründetes Unternehmen zu betrachten. Die Arbeitsgemein-
schaft verfügt über eigene Vermögensgegenstände, tritt als Arbeitgeber auf und erteilt
ihrerseits Aufträge an andere Unternehmen [ 18 ].
• VirtuelleUnternehmen
Wie Arbeitsgemeinschaften sind virtuelle Unternehmen in ihrer Existenz zeitlich be-
grenzt (z.B. zur Erstellung eines Gebäudes). Sie basieren jedoch auf einem auf langfris-
tige Kooperation ausgerichteten Unternehmensnetzwerk. Dabei werden verschiedene
Unternehmen bzw. Unternehmensteile projektspezifisch aus dem Kooperationsnetz-
werk zu einem virtuellen Unternehmen zusammengefügt. Die Auswahl der Unterneh-
men, die an der Bildung eines virtuellen Unternehmens teilnehmen, erfolgt dabei u.a. in
Abhängigkeit von den zur Abwicklung einer Projektaufgabe erforderlichen Ressourcen.
Aufgrund des langfristigen Charakters werden virtuellen Unternehmen verschiedene
potenzielle Wettbewerbsvorteile zugesprochen, die sich unter anderem aus den Vor-
zügen eingespielter Geschäftsbeziehungen sowie der Möglichkeit zur projektübergrei-
fenden Weiterentwicklung des gemeinsamen Leistungsangebots und Marktauftritts er-
geben [ 15 ].
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