Civil Engineering Reference
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gen eines jeden Bauprojekts (Lage des Grundstücks, beteiligte Unternehmen, Erstellungs-
zeitpunkt etc.).
Im Bereich des Leistungserstellungsprozesses und des Leistungsergebnisses muss es
jedoch das Ziel sein, zwischen Faktoren zu unterscheiden, in denen eine vom Kunden
wahrgenommene Individualisierung oder eine Kosten sparende Standardisierung zweck-
mässig ist.
Immaterialitätsgrad
Der Immaterialitätsgrad einer Leistung richtet sich danach, inwieweit es sich bei ihr um
die realisierte Nachfrage nach einem menschlichen oder automatisierten Leistungspoten-
zial eines Anbieters handelt. Nach Meffert/Bruhn [ 32 ] ist es für die Immaterialität einer
Leistung wesentlich, dass sie als „angebotene oder nachgefragte menschliche beziehungs-
weise automatisierte Leistungsfähigkeit und damit weder als Vorleistung noch als Ergebnis,
sondernalsnochnichtrealisierte(…)Leistungsfähigkeitgilt.“SolcheLeistungspotenziale
verfügen, solange sie noch nicht innerhalb eines Leistungsprozesses zwecks Leistungser-
bringung realisiert sind, über einen immateriellen, d.h. unkörperlichen und sinnlich nicht
wahrnehmbaren Status. Zur Bewertung der Immaterialität einer Leistung ist es dabei un-
erheblich, ob in den Leistungserstellungsprozess eingebrachte Faktoren (z.B. Objekte des
Leistungsprozesses, Vorprodukte) oder das Ergebnis der Leistungserstellung selbst einen
materiellen oder immateriellen Charakter haben [ 32 ].
Beim Marketing von Leistungen mit einem hohen Immaterialitätsgrad handelt es sich
also um die Vermarktung von Leistungspotenzialen.
Aus der Immaterialität von Leistungen bzw. Teilleistungen als Bestandteile eines Leis-
tungsbündels resultieren u.a. ihre Nichtlagerfähigkeit sowie ihre Nichttransportfähigkeit
[ 32 ].
Immaterialität von Generalunternehmerleistungen
Das Leistungsergebnis von Generalunternehmerleistungen besitzt in Form des erstellten
Gebäudes zweifelsfrei einen starken materiellen Charakter. Auch viele der in den Leis-
tungsprozess eingebrachten Faktoren wie z.B. das Grundstück oder die eingesetzten Bau-
materialien, Vorprodukte sowie Maschinen weisen einen materiellen Charakter auf.
Die Generalunternehmerleistung selbst in ihrer Funktion als Leistungsprozess zur Er-
reichung des Leistungsergebnisses (Gebäude) ist jedoch als weitgehend immateriell an-
zusehen. Während ihr immaterieller Charakter in Bezug auf die Leistungsbestandteile
„vereinbarte Garantieleistung“ sowie „Schnittstellenkoordination“ eindeutig ist, bedarf die
Bewertung der Immaterialität der einzelnen integrierten Teilleistungen einer näheren Be-
trachtung.
Die Ausführung baulicher Einzelleistungen (Leistungserstellungsprozess) erfolgt nach
der Beauftragung durch einen Auftraggeber. Grundlage für die Beauftragung ist ein vor-
handenes Leistungspotenzial auf Seiten des Anbieters und keine bereits fertig gestellte,
materielle Leistung. Die zu erbringende Einzelleistung hat folglich zum Zeitpunkt der Be-
auftragung einen immateriellen Status; sie existiert nur als Leistungsbeschreibung. Darü-
ber hinaus sind bauliche Einzelleistungen als Bestandteile des Leistungsbündels „General-
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