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Teilnehmer
Wie hoch ist denn das Budget der Bundes- und Landesbeauftragten für Daten-
schutz? Was gibt die Bundesrepublik Deutschland eigentlich für den Datenschutz
aus?
Johannes Landvogt
Das ist eine gute Frage, die ich aber leider gar nicht so genau beantworten kann.
Ich werde jetzt also keine wirklichen Zahlen nennen können. Es sieht so aus, dass
der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den
Kontrollbereich für alle Institutionen inne hat, die zum Bund gehören, alle Institu-
tionen der Sozialversicherung, also alle Ersatzkassen und Rentenversorgungs-
systeme, sowie den Telekommunikationsbereich mit etwa 300 Unternehmen. Er
leistet seine Aufgaben in diesem Umfeld mit etwa 70 Mitarbeitern. Dies entspricht
im Wesentlichen unserem Budget. Außerdem haben wir einen relativ großen
Reisetitel, da diese Behörden und Institutionen über ganz Deutschland verteilt sind.
Außerdem haben wir seit ungefähr einem Jahr ein Forschungsbudget im Umfang
von etwa 100.000 Euro. Dieses Budget ist für dieses Jahr aber bereits fest verplant.
Es beinhaltet Forschung für technologische Themen. Darin geht es unter anderem
um die Überlegung, ob wir im Internet eine Suche nach Datenschutzverletzungen
in bestimmten Anwendungsfällen stärker automatisiert durchführen wollen. Es
geht dabei aber auch um die Forschung im rechtlichen Bereich, wie zum Beispiel
die Verbesserung der Qualität von Evaluationen bei Gesetzesvorhaben. In diesem
Bereich laufen zurzeit drei oder vier Forschungsvorhaben.
Ich muss noch erwähnen, dass wir vor Kurzem um zehn Mitarbeiter gewachsen
sind. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass wir seit Neuestem auch für die
Kontrolle und Unterstützung bei Datenschutzfragen zum Sozialgesetzbuch II
zuständig sind.
Teilnehmer
Sie haben eben mehrfach die Notwendigkeit technischen Datenschutzes angespro-
chen. Wie eng ist denn Ihre Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik? Das BSI hat sich ja zum Beispiel im Rahmen der De-Mail
bereits besonders hervorgetan und es so weit gebracht, dass der De-Mail-Verkehr
sozusagen unter seiner Fach- und Rechtsaufsicht ablaufen wird. Beim letzten
Hearing gab es viele Bedenken, dass der Datenschutz dabei zu kurz kommt. Wie
werden diese Bedenkenträger bedient?
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