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Johannes Landvogt
Die Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sind im
BSI-Gesetz geregelt, welches im August 2009 novelliert wurde. Nach diesem
Gesetz ist das BSI zur Unterstützung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit verpflichtet. Wir nutzen das auch, indem wir uns
fachlich austauschen. Wir haben dabei auch keinerlei Berührungsängste, sondern
gehen gezielt auf das BSI zu, wenn wir beispielsweise eine Expertise benötigen, um
Fragestellungen im Detail klären zu können. Umgekehrt läuft das ebenso. Ich kann
also nur bestätigen, dass die Zusammenarbeit mit dem BSI an dieser Stelle sehr gut
läuft. Mit der De-Mail haben ja sowohl das BSI als auch der Bundesbeauftragte für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine neue Aufgabe erhalten. Das BSI
ist zuständig hinsichtlich der Sicherheitskonzepte der De-Mail-Provider und der
BfDI hinsichtlich der Datenschutzkonzepte. Der weitere Prozess sieht dann so aus,
dass ein Unternehmen, welches als De-Mail-Provider auftreten möchte, beim BSI
den „Sicherheitsstempel“ und beim BfDI den „Datenschutzstempel“ beantragen
muss, bevor es De-Mail anbieten kann.
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