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2.1.3.3 Der Produktentwicklungsprozess nach VDI-Richtlinie 2206
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat verschiedene Richtlinien entwickelt, die den Pro-
duktentwicklungsprozess beschreiben. Die VDI-Richtlinie 2221 fokussiert dabei auf die Me-
chanik und die VDI-Richtlinie 2422 stellt die Entwicklung von Mikroelektronik und Software
dar. Um auch Entwicklungsaufgaben gerecht zu werden die mechatronische Systeme wie z.
B. ein Automobil als Ergebnis haben sollen, wurde bis zum Jahre 2004 über eine neue Richt-
linie beraten, die eine domänenübergreifende Entwicklungsmethodik für Maschinenbau,
Elektrotechnik und Informationstechnik bereitstellen sollte (Ehrlenspiel 2009, 270-273). Ent-
standen ist die VDI-Richtlinie 2206 (Verein Deutscher Ingenieure 2004), welche sich am aus
der Softwaretechnik bekannten V-Modell von Broy/Rausch (2005) (siehe Abbildung 2-5)
orientiert (Lindemann 2006, 45).
Abbildung 2-5:
VDI-Richtlinie 2206
(Quelle: (Verein Deutscher Ingenieure 2004, 29))
In einem ersten Schritt wird nach der Anforderungserhebung ein Systementwurf erstellt, der
konzeptuell das zukünftige Produkt beschreibt. Auf dessen Basis werden einzelne domänen-
spezifische Entwürfe in den Feldern Maschinenbau, Elektrotechnik und Informationstechnik
angefertigt. Um diese Entwürfe zu einem Gesamtsystem zu vereinigen, folgt der Schritt der
Systemintegration in dem geprüft wird, ob die notwendige Konsistenz mit dem ursprüngli-
chen Systementwurf besteht. Falls nicht, wird ein erneuter Schleifendurchlauf gestartet, der
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