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ist also für w ( e i ) >f k gleich Eins, d. h., es sind über f k hinaus keine weiteren
Fehler korrekt korrigierbar. Für die Bestimmung der Restfehlerwahrscheinlich-
keit ergibt sich daraus der folgende Zusammenhang:
f k
p R ( n ) korr = p B ( n )
p ( e w )
w =1
n
w
p s (1 − p s )
f k
n−w .
=1
(9.18)
w =0
Beispiel 9.2.2
Für obiges Fallbeispiel ( p s =10 2 , n =50 und d min =3 ) ist beim Dekodierer,
wenn notwendig, eine Fehlerkorrektur auszuführen. Wie groß ist die Restfeh-
lerwahrscheinlichkeit bei Anwendung eines Korrekturverfahrens?
Lösung:
Mit d min =3 sind Einfachfehler korrigierbar, d. h. f k =1 . Aus obigem Bei-
spiel sind die Wahrscheinlichkeiten p ( e 0 )=0 , 605 und p ( e 1 )=0 , 306 bereits
bekannt. Die Restfehlerwahrscheinlichkeit ergibt sich mit Anwendung von Gl.
(9.18):
p R (50) korr =1 0 , 605 0 , 306
=0 , 089
>p R (50) erk 2 · 10 4 .
Die Restfehlerwahrscheinlichkeit ist bei Anwendung der Fehlerkorrektur damit
wesentlich größer als bei Anwendung der Fehlererkennung. Die Ursache liegt
in der Falschkorrektur bei Fehlermustern mit einem Gewicht größer f k .Eine
Verbesserung von p R ( n ) korr ist nur bei Erhöhung der Redundanz, d. h. zulasten
der Koderate möglich.
Abschließend soll noch auf die Besonderheit bei der Bewertung von RS-
Kodes hingewiesen werden.
Da diese Kodes hauptsächlich zur Fehlerkorrektur (in der Regel Byte-Korrek-
tur) eingesetzt werden, gilt Gl. (9.18). Es ist jedoch zu beachten, dass die Kode-
wortelemente jetzt aus k 1 Bit (Byte-Korrektur: k 1 =8 )bestehen 4 . Anstelle der
Schrittfehlerwahrscheinlichkeit p s muss demnach in Gl. (9.18)
k 1
p e = p B ( k 1 )=1 (1
p s )
(9.19)
eingesetzt werden. Dabei nehmen wir an, dass die Elementefehler im RS-Kode,
wie beim Binärkode, voneinander unabhängig und binomial verteilt sind.
Bei dieser Voraussetzung ist die Blockfehlerwahrscheinlichkeit des RS-Kodes
4 k 1 = grad M ( x )
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