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Pflaumen in Armagnac
„Wenn keiner dasteht,
ist das auch eine Form der Stichprobe.“
Leiter des Zollamts Frankfurt-Flughafen
Zum Reiz des kleinen Abenteuers trägt Helgolands
anhaltender zollfreier Status bei, der (im Gegensatz
zu den so genannten Butterfahrten) von der EU-Kom-
mission über den 30. Juni 1999 mit offenem Ende
nach oben verlängert wurde. Die Insel ist Zollfreige-
biet, in dem man allerlei Konsumgüter günstig erste-
hen kann. Allerdings in eng bemessenen Grenzen.
Raucher- und Trinkerherzen schlagen auf Helgoland
schneller (wenn auch nicht unbedingt länger), denn
die respektiven Suchtstoffe sind vergleichsweise bil-
lig. Günstig angeboten werden auch Schmuck und
Uhren. Bei den meisten anderen Waren darf man sich
aber den Blick nicht trüben lassen. Vieles in der Ru-
brik „Duty-free“ ist erheblich teurer als auf dem Fest-
land. Was nur allzu verständlich sein dürfte, denn von
dort musste es ja unter großem Aufwand erst auf die
Insel gekarrt werden. Und wer schleppt schon „5 kg
Butter, 1 Tierkörper Geflügelfleisch“ (beides tunlichst
nicht bei Sommerhitze), ein Kilo „Pflaumen in Ar-
magnac“ oder einen „Doppelliter Met“ mit nach
Haus - Artikel, die säuberlich in der Zollbestimmung
als abgabenfrei verzeichnet sind? Das eine oder an-
dere Schnäppchen lässt sich auf Helgoland schon
machen, aber nicht das ganz große Geschäft. Denn
bei der Abfahrt vom „Eiligen Land“ verlässt man
schon an der Pier (bzw. am Flugplatz) das Zollfreige-
biet. Und dort steht zumeist jemand in Grün, der so
tut, als schaue er nicht so genau hin. Doch er kennt
seine Pappenheimer. Die Oma, die aus sportlicher
Leidenschaft schmuggelt, die Kinderkarre voller
Schnaps, der ans Bein geschnallte Lullenkarton - da-
für hat er einen geübten Blick. Ab und zu erfolgt mal
ein „Zugriff“ - und dann kann's so teuer werden, dass
der hoffnungsfroh errechnete „Profit“ gleich mehr-
fach in die Hosen geht.
Für weitere fiskalische Freigrenzen siehe Kapitel
„Insel-Info A-Z, Einkaufen“.
 
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