Travel Reference
In-Depth Information
Freimengen innerhalb EU-Ländern
Tabakwaren (für Personen über 17 Jahre):
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200
Zigarren oder 1 kg Tabak oder eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol (für Personen über 17 Jahre): 90 l
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) oder
110 l Bier oder 10 l Spirituosen über 22 Vol.-%
oder 20 l unter 22 Vol.-% oder eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren.
Anderes: 10 kg Kaffee und 20 Liter Kraft-
stoff im Benzinkanister.
Schweiz: www.ezv.admin.ch oder bei der
Zollkreisdirektion in Basel Tel. 061/2871111
Haustiere
Wer Hund oder Katze mitnehmen
will, muss eine Tollwutschutzimpfung
und ein EU-Heimtierausweis (Pet Pass-
port) für das Tier haben. Dieser gilt in
allen EU-Staaten und im Nicht-EU-
Land Schweiz und kostet ca. 15-25 .
Darüber hinaus muss das Tier mit ei-
nem Microchip oder übergangsweise
bis 2012 mit einer lesbaren Tätowie-
rung gekennzeichnet sein.
Anders sieht dies bei sogenannten
Kampfhunden aus. Bestimmte Rassen
dürfen in keinem Fall eingeführt wer-
den, für andere gilt ähnlich wie in
Deutschland Maulkorbzwang. Da sich
die Einstufung von der deutschen un-
terscheidet, sollten man in Zweifelsfäl-
len vor der Einreise beim Tierarzt,
nachfragen.
Achtung: Die Tiere dürfen an vielen
Stränden (zumindest in der Hauptrei-
sezeit) nicht mitgeführt werden!
Im Prinzip besteht weitgehend Lei-
nenzwang für den Vierbeiner, doch
nur wenige Menschen halten sich da-
ran. So laufen Hunde vor allem in den
kleineren Dörfern meist völlig frei he-
rum und auf unbekannte Hunde zu. In
aller Regel handelt es sich bei diesen
Tieren um recht friedliche Gesellen,
doch ist das Verhalten für den bundes-
deutschen „Leinenhund“ gelegentlich
äußerst stressig.
Freimengen (Schweizer)
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine anteili-
ge Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 1 l
Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 l Spirituo-
sen (unter 22 Vol.-%) oder eine anteilige Zu-
sammenstellung dieser Waren, und 4 l nicht-
schäumende Weine, und 16 l Bier.
Andere Waren: 10 Liter Kraftstoff im Ben-
zinkanister; für See- und Flugreisende bis zu
einem Warenwert von insgesamt 430 , über
Land Reisende 300 , alle Reisende unter 15
Jahren 175 (bzw. 150 in Österreich).
Freimengen bei Rückkehr
in die Schweiz
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g
Schnitttabak oder eine anteilige Zusammen-
stellung dieser Waren, und 200 Stück Ziga-
rettenpapier.
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 2 l bis
15 Vol.-% und 1 l über 15 Vol.-%.
Anderes: neuangeschaffte Waren für den
Privatgebrauch bis zu einem Gesamtwert
von 300 SFr. Bei Nahrungsmitteln gibt es in-
nerhalb dieser Wertfreigrenze auch Mengen-
beschränkungen.
Nähere Informationen
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-
Infocenter Tel. 069/46997600.
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zoll-
amt Klagenfurt Villach Tel. 01/51433564053
 
Search WWH ::




Custom Search