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Auslandskrankenversicherung
Wer in Deutschland gesetzlich kran-
kenversichert ist, hat Anspruch auf
notwendige Behandlung bei zugelas-
senen Ärzten, Zahnärzten oder Kran-
kenhäusern. Als Nachweis dient die
europäische Krankenversicherungs-
karte bzw. eine Ersatzbescheinigung,
die man bei der Krankenkasse erhält.
Ein Merkblatt für Reisende nach Est-
land findet man bei www.dvka.de un-
ter „Urlaub im Ausland“.
Im Krankheitsfall besteht somit ein
Anspruch auf ambulante oder statio-
näre Behandlung bei jedem zugelasse-
nen Arzt und in staatlichen Kranken-
häusern. Da jedoch die Leistungen
nach den gesetzlichen Vorschriften im
Ausland abgerechnet werden, kann
man auch gebeten werden, zunächst
die Kosten der Behandlung selbst zu
tragen. Obwohl bestimmte Beträge
von der Krankenkasse hinterher erstat-
tet werden, kann ein Teil der finanziel-
len Belastung beim Patienten bleiben
und zu Kosten in kaum vorhersagba-
rem Umfang führen.
Auch aus diesem Grund wird der
Abschluss einer privaten Auslands-
krankenversicherung empfohlen. Die-
se sollte eine zuverlässige Reiserück-
holversicherung enthalten, denn der
Krankenrücktransport wird von den
gesetzlichen Krankenkassen nicht
übernommen.
Schweizer sollten bei ihrer Kranken-
versicherungsgesellschaft nachfragen,
ob die Auslandsdeckung auch für Est-
land inbegriffen ist. Sofern man keine
Auslandsdeckung hat, kann man sich
kostenlos bei Soliswiss (Gutenberg-
strasse 6, 3011 Bern, Tel. 031-
3810494, info@soliswiss.ch, www.soli
swiss.ch) über mögliche Krankenversi-
cherer informieren.
Zur Erstattung der Kosten benötigt
man ausführliche Quittungen (mit
Datum, Namen, Bericht über Art und
Umfang der Behandlung, Kosten der
Behandlung und Medikamente).
Der Abschluss einer Jahresversiche-
rung ist in der Regel kostengünstiger
als mehrere Einzelversicherungen.
Günstiger ist auch die Versicherung
als Familie statt als Einzelpersonen.
Hier sollte man nur die Definition von
„Familie“ genau prüfen.
Weiterreise nach Russland
Wer von Estland aus nach Russland
reisen möchte, sollte beachten, dass
die russische Botschaft in Tallinn Deut-
schen, Österreichern und Schweizern
nur dann Visa ausstellt, wenn sie in Est-
land wohnhaft sind. Somit muss das
für Russland erforderliche Visum un-
bedingt im Wohnsitzstaat vor der Ab-
reise beschafft werden. Wer von Russ-
land aus nach Estland einreisen möch-
te und anschließend nach Russland
zurück, sollte darauf achten, dass er im
Besitz eines Visums für zwei bzw.
mehrere Einreisen ist. Für Reisen über
das Kaliningrader Gebiet (über Lett-
land und Litauen oder von Polen kom-
mend) oder Weißrussland gilt das
gleiche.
Malerische Ostseeküste:
Felsstrand in der Nähe von Tallinn
 
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